Prozess um Kunstberater

Anklage fordert sieben Jahre Haft für Achenbach

Essen (dpa/lnw) - Er galt einmal als Tausendsassa der Kunstszene - jetzt könnte Kunstberater Helge Achenbach für lange Zeit im Gefängnis landen. Die Staatsanwaltschaft hat wegen massiver Betrügereien sieben Jahre Haft für den einst angesehenen Experten gefordert. Achenbach habe «über Jahre» das Vertrauen des 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht ausgenutzt, sagte Staatsanwältin Valeria Sonntag in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Landgericht Essen.

«Offenbar verlor er die Bodenhaftung und wurde in seinem ungezügelten Streben nach Profit kriminell», sagte sie. Nachdem er die «Hemmschwelle überwunden» habe, sei seine «Betrugsmasche zum Selbstläufer» geworden. Achenbach sitzt seit Juni 2014 in Untersuchungshaft.

Achenbach habe sich bei neun Kunst- und sieben Oldtimergeschäften wegen Betrugs in besonders schwerem Fall schuldig gemacht, sagte Sonntag. Dem gutgläubigen Milliardär Albrecht sei dadurch ein Schaden von mindestens 19,4 Millionen Euro entstanden.

Achenbach hatte in einem Teilgeständnis eingeräumt, bei einigen Kunstverkäufen unberechtigte Aufschläge vorgenommen und Rechnungen eigenhändig gefälscht zu haben. Bei den Oldtimerverkäufen hatte er die Betrugsvorwürfe zurückgewiesen.

Achenbach habe «dringend Geld» benötigt, weil sein Firmengeflecht mit seinen defizitären Restaurants in einer wirtschaftlichen Notsituation gewesen sei, sagte Sonntag. Der Kunstberater «handelte von Anfang an in der Geschäftsbeziehung zu Albrecht betrügerisch».

Weiter sagte sie über Achenbach: «Nach außen als Kunstberater auftretend, betrieb er vielfach nüchternen Kunsthandel.» Achenbach hätte laut mündlicher Absprache mit Albrecht eigentlich aber als Kommissionär handeln müssen, der Objekte zum Einkaufspreis weiterreicht und dafür eine Provision bekommt. Durch die unberechtigten Aufschläge hat sich die vereinbarte Provision nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft für Achenbach sogar noch erhöht.

Die Erklärung Achenbachs, er habe bei einigen Geschäften einen Preisaufschlag nach eigenem Ermessen vornehmen können, hält die Anklage-Vertreterin für «völlig lebensfremd». Zentrale Aufgabe Achenbachs sei gewesen, «Preisgestaltungen» bei den von ihm vermittelten Objekten «offen zu beurteilen». «Verdeckte Preisaufschläge sind damit unvereinbar.» Auch das Argument, er habe mit den Aufschlägen Nebenkosten bei der Beschaffung abdecken wollen, sei nicht stichhaltig. So habe Albrecht etwa den Transport und die Hängung der erworbenen Werke immer selbst gezahlt.

Für Achenbachs mitangeklagten ehemaligen Geschäftspartner Stefan H. forderte die Anklage eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Dieser sei Mitwisser weiterer, über die Berenberg Art Advice abgewickelter betrügerischer Kunstverkäufe an zwei vermögende Kunden gewesen und habe wirtschaftliche Interessen verfolgt. Einen der Kunden, den Pharma-Unternehmer Christian Boehringer, hatte Achenbach entschädigt.