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Moyland ruft Bundesgerichtshof an

Düsseldorf (dpa) - Im Rechtsstreit um ein Ausstellungsverbot von Fotos einer Live-Aktion von Joseph Beuys ruft die Stiftung Museum Schloss Moyland den Bundesgerichtshof (BGH) als höchste Instanz an.

08.02.2012

Nach Niederlagen am Düsseldorfer Land- und Oberlandesgericht will das Beuys-Museum am Niederrhein mit Zustimmung des Landes Nordrhein-Westfalen Revision in Karlsruhe einlegen. Das teilte der zuständige Anwalt Andreas Okonek am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage mit. Die Frist für die Revision läuft am Montag ab. Bis zu einer Entscheidung könnten ein bis zwei Jahre vergehen, sagte Okonek.

In zwei Instanzen hatten die Richter geurteilt, dass Moyland die Fotos der 1964 live im ZDF übertragenen Aktion nicht ohne Erlaubnis der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst zeigen darf. Diese vertritt die Interessen der Witwe Eva Beuys.

Die Richter sprachen das Urheberrecht an den Aufnahmen des 2008 gestorbenen Fotografen Manfred Tischer damit Eva Beuys zu. Tischer habe die Aktionskunst von Beuys (1921-1986) durch die Fotos umgestaltet, daher müsse die Genehmigung des Künstlers oder seiner Erben für eine Ausstellung eingeholt werden.

Die VG Bild-Kunst hatte 2009 durchgesetzt, dass das Museum die bis dahin unveröffentlichte Serie von 18 Fotos der Aktion, bei der Beuys eine Fettecke herstellte, wieder abhängen musste. Moyland befürchtet durch die bisherigen Urteile weitreichende Folgen für Fotografen, die Happenings, Theater- und Musikdarbietungen dokumentieren wollen.