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Befangenheitsantrag im Prozess um Polke-Bilder

Hildesheim (dpa) - Im Hehlerei-Prozess um vermutlich gestohlene Bilder des Malers Sigmar Polke hat die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gestellt.

21.11.2012

Zuvor hatte die erste Strafkammer des Landgerichts Hildesheim Beweisanträge zur Ladung weiterer Zeugen abgelehnt. Eine andere Kammer muss nun über den Antrag der Verteidigung entscheiden. Ursprünglich sollte an diesem Mittwoch das Urteil gesprochen werden, möglicherweise verzögert sich der Prozess.

Einem 58 Jahre alten Hotelier aus dem niedersächsischen Bodenwerder wird vorgeworfen, kurz nach Polkes Tod im Juni 2010 Kunsthändlern 16 Polke-Bilder angeboten zu haben, obwohl er wusste, dass die Werke unrechtmäßig in seinen Besitz gelangt seien. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab.

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