Anklage fordert Bewährungsstrafe im Polke-Prozess
Hildesheim (dpa) - Im Hehlerei-Prozess um vermutlich gestohlene Bilder des Malers Sigmar Polke hat die Anklage am Mittwoch eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung für den angeklagten Hotelier gefordert.
Der 58-Jährige aus Bodenwerder (Niedersachsen) muss sich vor dem Landgericht Hildesheim verantworten, weil er kurz nach Polkes Tod im Juni 2010 Kunsthändlern 16 Polke-Bilder für 250 000 Euro zum angeboten haben soll. Dabei habe er gewusst, dass die Werke unrechtmäßig in seinen Besitz gelangt waren. Der Angeklagte streitet die Vorwürfe ab. Polkes Nachlassverwaltung ist sicher, dass die Bilder entwendet wurden. Jedoch sei der Zeitpunkt des Diebstahls unklar.
Der Hotelier hatte zum Prozessauftakt erklärt, er habe den Verkauf der Bilder mit einem Schätzwert von 1,5 Millionen Euro lediglich vermitteln wollen. Als Besitzer bezeichnete sich ein Zeuge, der sie von einer Kölner Rotlichtgröße bekommen haben will. Der Unterwelt-König habe damit 100 000 Euro Wettschulden beglichen. Das Plädoyer der Verteidigung und das Urteil werden an diesem Freitag erwartet.
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