Hehler von Polke-Bilder zu Bewährungsstrafe verurteilt
Hildesheim (dpa) - Aus Sicht des Gerichts wollte er nach dem Tod des berühmten Malers Sigmar Polke aus Diebesgut Kapital schlagen: Ein Hotelier aus dem niedersächsischen Bodenwerder ist am Freitag wegen Hehlerei zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der 58-Jährige hatte kurz nach dem Tod des Kölner Künstlers 2010 mehreren Händlern 16 Polke-Werke für 250 000 Euro angeboten. Der Angeklagte habe die illegale Herkunft der Bilder gekannt, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl im Landgericht Hildesheim das Urteil. «Wenn Polke Bilder verschenkt hätte, dann hätte er sie nicht in Verpackungen weitergegeben.»
Die Verteidiger, die einen Freispruch gefordert hatten, wollen in Revision gehen. Es seien nur die Anklage unterstützende Zeugen gehört worden, warfen sie dem Gericht vor. «Ich habe nie versucht, etwas zu vertuschen», beteuerte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Die von ihm angebotenen Polke-Werke haben einen Schätzwert von 1,5 Millionen Euro. Polkes Nachlassverwalter hatte den Diebstahl angezeigt. Wann die Bilder aus dem Kölner Atelier verschwanden, ist unklar. Nach einem Wasserschaden waren die Papierarbeiten im Keller gelagert.
In dem Prozess erschien ein 49-Jähriger als Zeuge, der sich als Besitzer der Bilder ausgab. Nach seiner Aussage erhielt er die Werke 2006 von einem inzwischen gestorbenen Kölner Bordellbesitzer im Tausch gegen Wettschulden. Gegen den Zeugen leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen versuchten Betrugs ein. Gegen einen anderen Zeugen aus dem Rheinland, der damals drei Polke-Bilder erhalten haben will, laufen Ermittlungen wegen Hehlerei.
Der Angeklagte habe über die Herkunft der Bilder höchst unterschiedliche Angaben gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Einmal soll Polke Bilder verschenkt haben, um einen hilfsbedürftigen Künstler zu unterstützen, dann sollen Bilder im Tausch für einen Schrank herausgegeben worden sein. Hinzu kam die Rotlicht-Version: Polke habe Dienstleistungen im Rotlichtmilieu mit eigenen Werken bezahlt. Enge Mitarbeiter Polkes hatten in dem Verfahren ausgesagt, dass der Künstler nie als unverkäuflich deklarierte Werke herausgegeben hätte. Ebenso wenig hätte er einzelne Bilder aus Serien sowie durch den Wasserschaden beschädigte Arbeiten verschenkt.
Schon 2009 war ein aus Polkes Atelier verschwundenes Bild auf dem Kunstmarkt angeboten worden. Es wurde beschlagnahmt und zurückgegeben. Sigmar habe sich gefreut, als die «Propellerfrau» zurückgekommen sei, und gesagt: «Jetzt ist sie endlich wieder da», erzählte ein Freund im Zeugenstand. Angst habe der Künstler nach dem von ihm unbemerkten Diebstahl aber nicht gehabt. «Damals ging es ihm schon nicht mehr gut. Andere Dinge waren wichtiger.»
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