Außergerichtliche Einigung

Danh Vo und Bert Kreuk legen Rechtsstreit bei

Der Künstler Danh Vo und der Privatsammler Bert Kreuk haben ihren Rechtsstreit um ein angeblich nicht geliefertes Kunstwerk außergerichtlich beigelegt

Bert Kreuk bestätigte Monopol, dass es eine Einigung zwischen ihm, Danh Vo und dessen ehemaliger Galeristin Isabella Bortolozzi gegeben habe. "Damit sind die Verhandlungen abgeschlossen. Es ist jetzt an der Zeit, nach vorne zu schauen und wieder voll einzutauchen in den Genuss des Kunstsammelns." Zu den näheren Umständen der Einigung wollte Kreuk sich nicht äußern.

Auch Danh Vo bestätigte, dass Bert Kreuk bedingungslos alle Forderung fallen gelassen habe. Kreuk werde kein Kunstwerk von ihm als Entschädigung erhalten. Das Urteil eines Rotterdamer Gerichts vom Juni sehen beide Parteien jetzt als gegenstandslos an, heißt es in der Einigung, die Monopol vorliegt.

Der dänisch-vietnamesische Künstler wurde damals verurteilt, innerhalb eines Jahres ein neues Werk für den niederländischen Sammler anzufertigen. Es gab somit dem Sammler Recht, der behauptet, Danh Vo habe ihm eine große Installation versprochen, die eigens für eine von Kreuk kuratierte, mitfinanzierte und mit eigenen Sammlungsbeständen ausgestattete Schau im städtischen Gemeentemuseum in Den Haag hergestellt werden sollte. Vo habe nicht geliefert, und so sei es nötig gewesen, die Ausstellung neu zu arrangieren, hatte Kreuk argumentiert.

Er verklagte den Künstler und seine Berliner Galeristin Isabella Bortolozzi auf rund 900.000 Euro Schadenersatz – für die angeblich daraus resultierende Rufschädigung und für die Verluste, die er gemacht habe, weil er Kunstwerke veräußert habe, um die Vo-Arbeit erwerben zu können.

Danh Vo und seine Galeristin bestritten die Vorwürfe. In der Einigung heißt es nun weiter, dass "Kreuk respektiert, dass aus  Vos Sicht das Gericht mit dem Urteil seinem Werk nicht gerecht wird. Vo erkennt das allgemeine Prinzip an, dass getroffene Vereinbarungen eingehalten werden müssen." Beide Parteien wollen die Prozesskosten tragen.

Das Urteil war damals sehr umstritten, weil es darin hieß, dass Kreuk und Vo sich zusammensetzen sollten, um über den Charakter des zu realisierenden Kunstwerks zu sprechen und es auf jeden Fall "beeindruckend und groß" werden solle. "Das Traurige daran ist", bilanziert Danh Vo, "dass Bert Kreuk und das Urteil Negriffe wie 'groß', 'beeindruckend' und 'raumfüllend' im Zusammenhang mit meiner Arbeit ins Spiel brachte. Diese Begriffe erinnern mich an Macho-Sex-Talk vund haben nichts mit mir und meiner Arbeit zu tun."