Ida-Ekblad-Kunstwerk

Entscheidung im Foto-Streit zwischen Birkenstock-Chef und Kunsthaus

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Die Terminrolle am 7. April vor einem Sitzungssaal im Ziviljustizgebäude in Hamburg

Ein lachendes Mädchen mit Zahnlücke - diesen Ausschnitt aus einer Werbung der Sandalenfirma Birkenstock benutzte die Künstlerin Ida Ekblad in einer Hamburger Ausstellung. Dagegen wehrt sich der Birkenstock-Chef, denn das Foto zeigt seine Tochter. Nun fällt ein Gerichtsurteil

Im Gerichtsstreit um ein Foto zwischen dem Chef des Sandalenherstellers Birkenstock, Oliver Reichert, und dem Kunsthaus Hamburg soll am Donnerstag eine Entscheidung fallen. Das Bild zeigt Reicherts kleine Tochter und war in einer öffentlichen Werbekampagne zu sehen gewesen.

Die norwegische Künstlerin Ida Ekblad hatte es an einem Geschäft abfotografiert und einen Ausschnitt in ihrer Ausstellung "Diary of a Madam" verwendet, verfremdet mit einem Schriftzug. Die verärgerte Familie Reichert erreichte Mitte März eine richterliche Aufforderung, die Abbildung abzuhängen.

Weil das unmöglich war, wurde die Ausstellung in dem kleinen Kunsthaus zeitweise geschlossen. Sie konnte erst wieder öffnen, nachdem Ekblad das umstrittene Bild überklebt hatte. Die Künstlerin hatte das Bild für ihre inzwischen zu Ende gegangene Schau verwendet, weil sie fand, dass das kleine Mädchen ähnlich aussieht wie sie selbst als Kind. Die Eltern befürchten die Kontrolle darüber zu verlieren, in welchem Kontext das Foto ihrer sechsjährigen Tochter gezeigt wird, und pochen auf das Recht am eigenen Bild.

In der vergangenen Woche hatten die Anwälte am Landgericht Hamburg mehr als zwei Stunden lang ihre Argumente ausgetauscht. Die Pressekammer riet zu einer Mediation, um zu einer Lösung zu kommen - doch darauf konnten sich die Parteien nicht einigen. Nun werden die Richter den Tenor ihrer Entscheidung verkünden, eine Begründung folgt später schriftlich.

Am Landgericht Hamburg laufen zu dem Fall mehrere Verfahren parallel. Denn nicht nur Birkenstock-Geschäftsführer Reichert hatte geklagt, sondern auch der Fotograf der Werbekampagne. Die nun erwartete Entscheidung im Eilverfahren vor der Pressekammer betrifft nur den Bildrechte-Streit zwischen der Familie Reichert und dem Kunsthaus. Das Verfahren, das die Künstlerin betrifft, ist abgetrennt. Die Anträge des Fotografen, der Kunsthaus und Künstlerin vorwarf, das Urheberrecht verletzt zu haben, wurden von einer anderen Kammer bereits abgewiesen.