Gerichtsbeschluss

Kunstaktivisten-Chef muss Abstand zu Höcke-Haus halten

Im Streit um das Mahnmal im Thüringer Wohnort des AfD-Politikers Björn Höcke gibt es einen Gerichtsentschluss

Demnach darf sich der künstlerische Leiter, Philipp Ruch, des für die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals verantwortlichen Zentrums für Politische Schönheit (ZPS) dem Wohnhaus der Familie Höcke nur noch auf einen halben Kilometer nähern. Das bestätigte das Amtsgericht Heiligenstadt auf Anfrage am Donnerstag. Zuvor hatte der MDR beim Kurznachrichtendienst Twitter darüber berichtet.

Das ZPS habe inzwischen eine mündliche Verhandlung bei dem Gericht beantragt, sagte Ruch auf Anfrage. Eine solche hat es nach Angaben des Gerichts zuvor wegen Dringlichkeit nicht gegeben. Durch die Anordnung ist es Ruch nach eigner Aussage nicht mehr möglich, seine Wohnung in einem Nachbarhaus zu betreten. Auch könne er so nicht mehr zu dem Kunstobjekt gelangen. Beides liege weniger als 500 Meter vom Haus Höckes entfernt.

ZPS-Aktivisten hatten aus Protest gegen eine umstrittene Rede Höckes die Holocaust-Mahnmal-Nachbildung auf einem Nachbargrundstück in Bornhagen im Eichsfeld errichtet. Frühere Angaben, die Gruppe habe den Politiker und seine Familie über Monate hinweg beobachtet, haben die Künstler mittlerweile dementiert.