Achenbach-Prozess

Kunsthändler bestätigt Provisionszahlungen

Essen (dpa) - Im Betrugsprozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach hat der Düsseldorfer Galerist Paul Schönewald hohe Provisionszahlungen an den Angeklagten eingeräumt. Selbst bei einem von ihm selbst unmittelbar mit dem Aldi-Erben Berthold Albrecht abgeschlossenen Geschäft habe Achenbach nachträglich zwei Prozent des Verkaufspreises erhalten, sagte Schönewald am Dienstag vor dem Essener Landgericht. Achenbach habe die Summe zwar nicht direkt eingefordert. Der Kunsthandel sei jedoch ein raues und brutales Geschäft. «Da kann man auch was sagen, ohne dass man es ausspricht», sagte Schönewald.

Die Anklage wirft dem seit Sommer 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Achenbach vor, Albrecht mit dem Verkauf von Gemälden, Skulpturen und Oldtimern um rund 23 Millionen Euro betrogen zu haben. Anders als vereinbart, soll der Kunstberater in vielen Fällen nicht nur den eigenen Einkaufspreis zuzüglich fünf Prozent Provision an Albrecht weitergegeben haben. Um Albrecht zu täuschen, sollen in diesen Fällen verdeckte Aufschläge eingerechnet worden sein.

Schönewald bestätigte, dass Achenbach Bilder des Malers Gerhard Richter aus seiner Galerie an Albrecht weitervermittelt hatte. Dabei habe Achenbach in Einzelfällen fast eine Million Euro von Schönewald erhalten, ohne dass der vermögende Aldi-Erbe darüber informiert wurde. Achenbach hatte ausgesagt, bei einem Bild hätten Schönewald und er vereinbart, den Gewinn zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis hälftig zu teilen. Dem widersprach der Galerist entschieden. «Das stimmt nicht», sagte Schönewald.