Prozess um Kunstwerk von Ida Ekblad

Niederlage für Birkenstock-Chef im Streit mit Kunsthaus Hamburg

Eine Künstlerin fotografiert ein Werbefoto der Sandalenfirma Birkenstock und benutzt das Bild der kleinen Tochter des Geschäftsführers in ihrer Ausstellung. Es kommt zum Rechtsstreit.

Ein Werbefoto des Sandalenherstellers Birkenstock, das die kleine Tochter des Geschäftsführers zeigt, darf doch für ein Kunstwerk verwendet werden. Das Landgericht Hamburg hob am Donnerstag im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen das Kunsthaus Hamburg auf. Zuvor war Birkenstock-Geschäftsführer Oliver Reichert gegen die Verwendung des öffentlichen Werbefotos in einer Ausstellung vorgegangen. Die Familie will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Die norwegische Künstlerin Ida Ekblad hatte einen Ausschnitt des Fotos, das ein lachendes Mädchen mit Zahnlücke zeigt, für ein Kunstwerk verwendet, das von Anfang Februar an für einige Wochen in ihrer Ausstellung "Diary of a Madam" im Kunsthaus Hamburg zu sehen war. Sie verfremdete das Foto mit dem Schriftzug "Ekblad". Im März erwirkte die verärgerte Familie Reichert dann eine richterliche Aufforderung, die Abbildung abzuhängen.

Zeitweise wurde die Ausstellung daraufhin geschlossen und erst wieder geöffnet, nachdem Ekblad das Bild überklebt hatte. Das Gericht musste zwischen der Kunstfreiheit und dem Recht am eigenen Bild abwägen.

Gegen das Kunsthaus habe gesprochen, dass die Tochter noch minderjährig ist und die Künstlerin nur das Gesicht aus dem Ganzkörperfoto auswählte. Doch am Ende habe schwerer gewogen, dass die Tochter bei zwei Werbekampagnen bereit gewesen sei, "sich in sehr großem Maße der Öffentlichkeit zu präsentieren", sagte die Vorsitzende Richterin.

Mit dem Urteil des Landgerichts dürfe das Kunsthaus Hamburg das Bild nun wieder zeigen. Allerdings ist die Ausstellung inzwischen beendet.

"Birkenstock-Chef klagt gegen Kunst" @idaekblad #kunsthaushamburg. @swantje_karich berichtet @welt

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