Gerichtsverfahren in Düsseldorf

Wenig Hoffnung für Künstlerin in Prozess um Immendorff-Grafiken

Neun Jahre nach dem Tod von Jörg Immendorff wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf wieder um den Nachlass des Künstlers gestritten.

Es geht um mehr als 400 Druckgrafiken, auf deren Herausgabe eine Künstlerin einen Düsseldorfer Galeristen verklagt hat.

In erster Instanz hatte die 41-Jährige verloren. Auch in der Berufung am OLG machten die Richter des 11. Zivilsenats am Mittwoch deutlich, dass die Künstlerin nicht eindeutig beweisen könne, Eigentümerin der Immendorff-Werke zu sein. Die Klägerin behauptet, sie habe die Kunstwerke vor elf Jahren ihrem Mann abgekauft, der damals Mitinhaber der Düsseldorfer Galerie war.

Es gebe zwar einen Kaufvertrag vom Dezember 2005, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Thole. Allerdings seien die betreffenden Werke in dessen Anlagen nicht eindeutig beschrieben. Zudem stimmten in vielen Fällen die Formate der Arbeiten nicht. Entgegen den Angaben seien auch nicht alle umstrittenen Werke datiert und signiert. Für eine Herausgabe sei aber eine eindeutige Zuordnung der Bilder erforderlich.

Die Künstlerin hatte die Herausgabe der Grafiken mit einem Schätzwert von 300 000 Euro gefordert, nachdem sich die beiden Galeristen überworfen hatten. Ihr Mann will die Grafiken von Immendorff einst gekauft und geschenkt bekommen haben. Der verklagte Galerist hatte dagegen erklärt, Immendorff habe die Grafik-Sammlung damals nicht verkauft, sondern nur in der Galerie gelagert, um ein Werkverzeichnis erstellen zu lassen.

Das OLG will am 7. Oktober eine Entscheidung verkünden.