Umgehen Museen reihenweise den Mindestlohn?

Generation Volontariat

Berlin (dpa) - Interessant hört es sich allemal an, was deutsche Museen derzeit an Aufgaben für ihren Nachwuchs bieten. Aber ist es rechtlich auch wirklich immer einwandfrei? Angeblich nutzen manche Häuser junge Leute aus - und könnten wegen des seit Jahresbeginn geltenden Mindestlohns damit nun auch in rechtliche Schwierigkeiten kommen.

Aktuelle Stellenausschreibungen legen den Verdacht nahe, dass es Museen mit der Ausbildung nicht so genau nehmen. Ein Traditionsmuseum in Trägerschaft eines Landes sucht gleich drei Volontäre. Sie sollen neben der restauratorischen Mitbetreuung der Sammlung auch an der Neueinrichtung des Hauses mitwirken - und dabei zu einem großen Anteil Transporte betreuen. Ein anderes Haus sucht einen wissenschaftlichen Volontär ausdrücklich für «Arbeitsaufgaben» wie der Mitarbeit und Umsetzung von museumspädagogischen Programmen zu Kunst-, Landes- und Erdgeschichte.

Bezahlt werden soll laut den Ausschreibungen in Anlehnung an die Bezüge von Anwärtern im öffentlichen Dienst. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat errechnet, dass deshalb unterm Strich in diesen Fällen Stundenlöhne von 6,17 und 7,37 Euro herauskommen. «Laut aktuellen Stellenanzeigen wird offenbar versucht, unter dem Deckmantel "Ausbildung" Lohndumping zu betreiben», sagt der Leiter der DGB-Abteilung Beamte und Öffentlicher Dienst, Karsten Schneider. «Die in diesen Gesuchen beschriebenen Tätigkeiten deuten auf reguläre Arbeit hin und nicht auf eine Ausbildung im eigentlichen Sinn.»

In einem anderen Fall wird neben einem abgeschlossenen Studium eine Zusatzausbildung oder praktische Erfahrung gewünscht. Wieder ein anderes Haus - «ein modernes Stadt- und Regionalmuseum» - macht gleich gar keine Angaben, was die Bewerber erwartet.

Stellung der Volontäre nicht klar geregelt

Klar ist: Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt nicht für Auszubildende. Doch wenn der Ausbildungszweck nicht die Arbeitsleistung überwiegt und es keinen geordneten Ausbildungsablauf gibt, sind die Zweifel groß, ob man noch von Ausbildung sprechen kann. Der DGB-Mann meint: «Wer vollwertige akademische Arbeit leistet, muss im öffentlichen Dienst nach Entgeltgruppe 13 des jeweiligen Tarifvertrages bezahlt werden.» Das Gehalt sei dann mindestens doppelt so hoch wie bei den Volontären. Reguläre Museumsaufgaben dürften nicht auf Volontäre abgewälzt werden.

Nun ist die Lage der Volontäre in den Museen schon länger in der Diskussion. Denn die Stellung der derzeit geschätzt bis zu 700 Betroffenen ist nicht klar geregelt. «Es gibt keine gesetzlich oder tarifvertraglich ausgestalteten Normen, die das Volontariat abschließend und für alle Beteiligten verständlich bestimmen», heißt es in einem Fachaufsatz.

Der Präsident des Deutschen Museumsbundes und Direktor des Badischen Landesmuseums in Karlruhe, Eckart Köhne, wertet die Volontäre als wissenschaftlich qualifizierte Kräfte - das Volontariat stelle eine weitere Qualifizierung dar. «Der Deutsche Museumsbund setzt sich bereits seit vielen Jahren für eine angemessene Bezahlung von Volontären ein», betont Köhne. Die in einem eigenen Leitfaden geforderte Eingruppierung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst liege über dem Mindestlohn.

«Das Mindestlohngesetz wird sicher Veränderung bringen»

«Gleichwohl wissen wir, dass es nicht allen Museen möglich ist, dieser Empfehlung zu folgen», räumt Köhne ein. Der Hintergrund: Länder und Kommunen sparen - und in Zeiten der Schuldenbremse noch mehr. Immerhin werden laut einer Umfrage unter den Betroffenen aber mehr als die Hälfte gemäß der Forderung in dem Leitfaden bezahlt. «Das ist natürlich kein zufriedenstellendes Ergebnis, aber ein Anfang», meint Köhne. «Das Mindestlohngesetz wird hier sicher eine Veränderung bringen.»

Das Bundessozialministerium jedenfalls zeigt sich hart. «Mindestlohnverstöße», wird dort allgemein betont, «können mit einer Geldbuße bis zu 500 000 Euro sanktioniert werden.» Basil Wegener, dpa