Prozess in Düsseldorf

Achenbachs Ehefrau unterliegt vor Gericht gegen Aldi-Familie

Wieder hat die Aldi-Familie in der Prozessserie um den inhaftierten Kunstberater Helge Achenbach einen vorläufigen Sieg errungen. Achenbachs Ehefrau klagte vergeblich gegen die Pfändung eines wertvollen Bildes.

In der Prozessserie um den wegen Betruges verurteilten Kunstberater Helge Achenbach hat auch dessen Ehefrau eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Düsseldorf erklärte die Pfändung eines auf 520 000 Euro geschätzten Nagelbildes des Künstlers Günther Uecker durch die Familie des 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht für zulässig. Der Vorsitzende Richter Joachim Matz wies die Klage von Dorothee Achenbach auf Herausgabe des Bildes am Freitag ab.

Sie habe das Gericht nicht davon überzeugen können, dass sie die Eigentümerin des Kunstwerks sei und nicht ihr Mann. Die Aussagen von Zeugen zugunsten von Dorothee Achenbach seien "in sich nicht stimmig" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Matz. Die Klägerin habe auch den Erwerbsweg des Bildes nicht schlüssig darlegen können. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Die Albrecht-Familie hatte Achenbachs Privatbesitz zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen pfänden lassen. Achenbach war im Frühjahr in erster Instanz zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro an die Erben verurteilt worden. Am 19. November wird die Berufung am Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt. Achenbach hatte seinem Duzfreund Albrecht Kunstwerke zu überhöhten Preisen vermittelt und wurde wegen Betruges zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.

Dorothee Achenbach hatte vor Gericht insgesamt vier gepfändete Kunstwerke zurückgefordert und behauptet, sie gehörten ihr und nicht ihrem Mann. Dabei war das Uecker-Bild das bei weitem wertvollste. Bei einem gepfändeten Bild von Thomas Schönauer im Wert von 7500 Euro erkannte die Albrecht-Familie den Eigentumsanspruch von Dorothee Achenbach an. Außerdem erklärte die Zivilkammer die Pfändung von zwei Terrakotta-Köpfen im Wert von 2500 Euro für unzulässig.