Umstrittene Antisemitismus-Definition

Ausstellung in Kassel wegen Code of Conduct der Documenta abgesagt

Das Fridericianum in Kassel
Foto: Nils Klinger

Das Fridericianum in Kassel

Das Kasseler Fridericianum sollte in diesem Herbst eine Ausstellung der Arte-Povera-Künstlerin Marisa Merz zeigen. Wie nun bekannt wurde, ist diese an einer umstrittenen Antisemitismus-Definition gescheitert

Anfang des Jahres hatte das Fridericianum in Kassel eine Ausstellung der italienischen Arte-Povera-Künstlerin Marisa Merz von Ende August 2025 bis Januar 2026 angekündigt.  Diese fand jedoch nicht statt, stattdessen sind dort gerade Werke von Robert Grosvenor und Portia Zvavahera zu sehen. Wie nun bekannt wurde, ist dies einem Konflikt um den neu eingeführten Code of Conduct der Documenta und Museum Fridericianum gGmbH geschuldet, der im Nachgang des Antisemitismus-Eklats auf der Documenta Fifteen eingeführt wurde. 

Beatrice Merz, Tochter des Künstlerpaars Mario und Marisa Merz und Präsidentin der Fondazione Merz in Turin, hat dies in einem Interview mit Monopol öffentlich gemacht. Konkret geht es dabei um die im Code of Conduct verwendete Arbeitsdefinition für Antisemitismus. Die Documenta zieht dafür die Auffassung der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) heran. Diese steht immer wieder in der Kritik, weil dadurch auch Protest gegen israelisches Regierungshandeln als antisemitisch eingestuft werden könne. 

Auch Beatrice Merz stört sich an diesem Punkt des Kodex. "Eine Zusammenarbeit mit dem Museum Fridericianum hätte bedeutet, den Code of Conduct des Museums zu akzeptieren, der die IHRA-Antisemitismus-Definition anwendet – eine Definition, der ich nicht in jedem Punkt zustimme", sagt sie im Interview. "Meiner Ansicht nach wäre es angemessener gewesen, die JDA, die Jerusalem Declaration on Antisemitism, zu nutzen. Aus diesem Grund hielt ich es als Präsidentin der Fondazione Merz für richtiger, das Ausstellungsprojekt abzusagen. Ich bin der Überzeugung, dass Kunst nicht durch Grenzen eingeschränkt werden sollte und vor allem frei von Vorurteilen sein muss."

"Respektieren die Entscheidung der Fondazione Merz"

Auf Nachfrage bestätigte das Fridericianum diese Darstellung. "Im Austausch mit der Fondazione Merz hat sich ergeben, dass sich die Rahmenbedingungen für die geplante Ausstellung mit Arbeiten von Marisa Merz nicht vollständig gedeckt haben. Wir respektieren die Entscheidung der Fondazione Merz, die Ausstellung nicht weiterzuverfolgen", heißt es auf Nachfrage von Andreas Hoffmann, dem Geschäftsführer der Documenta und Museum Fridericianum gGmbH. 

Außerdem weist er darauf hin, dass der Code of Conduct für die Mitarbeitenden der Organisation bindend sei, nicht aber für das künstlerische Team der Documenta oder Externe. "Die Kunstfreiheit gilt uneingeschränkt für die kuratorische Arbeit", schreibt Hoffmann. "Die Documenta gGmbH garantiert die künstlerische Freiheit im Rahmen der in Deutschland geltenden Gesetze. Soweit die Documenta künstlerische Ausdrucksformen als mit den in diesem Verhaltenskodex dargelegten Grundsätzen unvereinbar einstuft, behält sie sich das Recht vor, ihre daraus resultierende Position zu kommentieren und diese gegebenenfalls auch im unmittelbaren visuellen Kontext der ausgestellten Kunstwerke zu erläutern."

In der Kunstszene wird seit der Documenta Fifteen und dem Gaza-Krieg verstärkt über die Antisemitismus-Definition der IHRA gestritten. Auch bei der Ende 2024 verabschiedeten Antisemitismus-Resolution im Bundestag sorgte die Implementierung dieser Definition für Widerstand aus Kultur und Wissenschaft. Befürchtet wird eine Einschränkung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sowie der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit.