75 Prozent des Umsatzes

Corona-Hilfe: Staatlicher Lockdown-Lohn für Kulturschaffende

Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.
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Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss

Die Bundesregierung hat unkomplizierte Soforthilfen und Unternehmerlohn für Kunstschaffende während des Teil-Lockdowns angekündigt

Um die Einnahmeausfälle der Kultur- und Veranstaltungsbranche auszugleichen, sollen die Betroffenen während des Teil-Lockdowns im November vom Staat einen "fiktiven Unternehmerlohn" erhalten. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte am Mittwoch in Berlin an, Kulturunternehmen bekämen im November 75 Prozent ihres Umsatzes als direkte Hilfe. Solo-Selbstständige könnten dabei wahlweise den Umsatz des Novembers 2019 oder ihren monatlichen Durchschnittsverdienst des Vorjahres zugrunde legen. Es entspreche der Lebensrealität vieler Kreativer und Kulturschaffender, dass es "auch mal einen Monat geben kann, in dem es keinen Umsatz gab".

Seibert betonte, staatliche Hilfen gebe es auch für jene, die indirekt von den coronabedingten Schließungen betroffen sind. Anspruchsberechtigt seien alle Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit den jetzt geschlossenen Einrichtungen erzielen. Das sei für die Kultur sehr wichtig, weil eine Vielzahl an Gewerken hinter der Bühne - ohne dass der Zuschauer es sehe - erbracht werde.