Eklat im Kunstfälscher-Prozess abgewendet

Köln (dpa) - Im Kunstfälscher-Prozess um die fingierten Sammlungen Jägers und Knops ist kurz vor dem Ende ein Eklat abgewendet worden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete am Mittwoch nach einem heftigen Streit um zuvor mit dem Gericht getroffene Absprachen auf die Einführung weiterer Beweisanträge. Die Plädoyers werden nun wie vorgesehen an diesem Freitag gehalten. Das Urteil ist für den kommenden Donnerstag (27.10.) geplant.

Der Hauptangeklagte Wolfgang Beltracchi und drei Mitangeklagte hatten zuvor Geständnisse abgelegt. Im Gegenzug hatte ihnen das Gericht auf Grundlage einer Absprache Haftstrafen bis höchstens sechs Jahren in Aussicht gestellt. Kurz vor Ende der Beweisaufnahme kündigte die Staatsanwaltschaft überraschend neue Anträge zur Untermauerung des Vorwurfs der Bandenstruktur an.

Der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer drohte daraufhin damit, das Verfahren neu aufzurollen. «Entweder wir haben Absprachen, oder wir machen alles rückgängig», sagte er. «Dann mache ich bis zu meiner Pensionierung Wolfgang Beltracchi.» Ursprünglich waren für den Prozess 40 Verhandlungstage angesetzt und fast 170 Zeugen benannt. Nach den Geständnissen hatte die Kammer auf Zeugenanhörungen verzichtet und den Prozess damit auf neun Tage verkürzt.

Haftstrafen von neun bis zehn Jahren hätte das Gericht nach den Worten Kremers «für angemessen gehalten, wenn hier alles durchermittelt worden wäre». Die Absprache habe aber «Abschläge» bis zu einem Drittel möglich gemacht.

Das Quartett soll jahrelang mehr als 50 gefälschte Gemälde bekannter Avantgarde-Künstler wie Max Ernst und Max Pechstein in den Kunstmarkt geschleust haben. Allein für die 14 zur Anklage stehenden Fälschungen sollen sie fast 16 Millionen Euro kassiert haben.

Beltracchi hatte ausgesagt, dass von den Millionen nichts mehr übrig sei. Eine Million Schweizer Franken, die noch auf einem Konto in der Schweiz lagern, werden an die Gerichtskasse Köln überwiesen. Um die geprellten Eigentümer der gefälschten Werke wenigstens partiell zu entschädigen, schlugen die Verteidiger vor, dass Beltracchi die konfiszierten Fälschungen eigenhändig signiere und mit Zusätzen wie «Hommage à Max Pechstein» oder «Hommage à Max Ernst» versehe. Damit werde «jede falsche Verwendungsmöglichkeit ausgeschlossen».