Wie die "FAZ" berichtet, der der Beschluss vorliegt, entschied das Bundesverfassungsgericht bereits Ende Juli, die Beschwerde des Galeristen-Ehepaars König nicht anzunehmen. "Eine gute Nachricht für die Literatur und für die Kunstfreiheit, die theoretisch auch einem Galeristen am Herzen liegen müsste", kommentiert Autorin Julia Encke.
Bei dem Rechtsstreit geht es darum, dass König und seine Ehefrau Lena sich in einem Anfang 2025 erschienenen Roman über die Berliner Kunstwelt von Christoph Peters wiedererkannten und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sahen. "Innerstädtischer Tod" erzählt von dem ambitionierten Künstler Fabian Kolb, der eine Ausstellung in der renommierten Berliner Galerie Konrad Raspe vorbereitet, die den Durchbruch bringen soll. Doch vor der Eröffnung wird der Galerist plötzlich mit schweren Vorwürfen ehemaliger Mitarbeiterinnen konfrontiert.
Auch Johann König sah sich Vorwürfen ausgesetzt: 2022 ist in der "Zeit" ein Artikel erschienen, in dem mehrere Frauen teils anonym von übergriffigem Verhalten und sexueller Belästigung durch den Galeristen berichten. König bestreitet die Vorwürfe und erwirkte mehrere einstweilige Verfügungen gegen die Zeitung, der Artikel ist mit Änderungen und Streichungen jedoch weiter verfügbar.
Das Ehepaar König scheiterte im Frühjahr mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Buch beim Landgericht Hamburg und reichte Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht ein. Auch diese wurde jedoch abgewiesen. Im Juli hatten die beiden dann Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Laut der "FAZ" steht mit dessen Beschluss nun fest, dass "Innerstädtischer Tod" nicht im einstweiligen Verfahren verboten werden kann. Die Möglichkeit, ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen, besteht jedoch weiterhin.