Regelung von Künstlernachlässen

Das Werk lebt nur fort, wenn es erinnert wird

Vorbild in Sachen Nachlassregelung: Der Bildhauer Auguste Rodin 1898 in seinem Pariser Atelier
Foto: CC via Wikimedia Commons

Vorbild in Sachen Nachlassregelung: Der Bildhauer Auguste Rodin 1898 in seinem Pariser Atelier

Ein Künstlernachlass ist dann erfolgreich, wenn es gelingt, jede neue Generation frisch für ein Werk zu begeistern. In einem Gastbeitrag erklärt die Beraterin Loretta Würtenberger, worauf es schon zu Lebzeiten ankommt

Was haben Auguste Rodin, Paul Klee und Robert Mapplethorpe gemeinsam? Sie alle trafen zu Lebzeiten Vorkehrungen für ihren zukünftigen Nachlass. Paul Klee kennzeichnete die Werke, die er besonders wichtig fand, mit dem Kürzel "SK", das für den etwas sperrigen Begriff "Sonderklasse" stand, um sie für die Nachwelt beiseite zu stellen. Robert Mapplethorpe signierte noch auf dem Todesbett Fotografien und traf Regelungen für die Frage ihrer posthumen Abzüge. Auguste Rodin vermachte seinen Nachlass dem französischen Staat, mit der Auflage, dass dieser ein Museum für ihn errichte

Durch die Klarheit und Weitsichtigkeit ihrer Verfügungen ermöglichten diese Künstler es ihrem jeweiligen Œuvre, auch posthum weiter zu strahlen, ungestört von Erbstreitigkeiten und rechtlichen Unklarheiten. Dadurch schufen sie die Grundlage für ein Leben nach dem Tod. Denn das Werk lebt nur fort, wenn es erinnert wird. 

Wird das Werk vergessen, so stirbt auch der Künstler einen zweiten Tod. Oder wie Andy Warhol es ausdrückte: "Death can really make you look like a star." Der US-amerikanische Autor Chuck Palahniuk hätte ergänzt: "Wir alle sterben. Das Ziel ist nicht, ewig zu leben, sondern etwas zu schaffen, das ewig lebt."

Eine Herausforderung in der täglichen schöpferischen Praxis

In dieser Perspektive liegt der Schlüssel für den Umgang mit dem eigenen Nachlass sowie dem eigenen Tod, der gerade für Künstlerinnen und Künstler eine Herausforderung in der täglichen schöpferischen Praxis sein kann. Wenn diese ihren Nachlass hingegen als kreative Aufgabe begreifen, nämlich als letztes, umfassendes Werk, das über das eigene Leben hinaus Bestand haben kann, dann fällt es leichter, sich mit den notwendigen Fragen auseinanderzusetzen. 

Die Nachlassplanung ist kein Ausdruck von Kontrollverlust, sondern eine Form der Selbstbestimmung. Sie ermöglicht es Künstlern, ihr Werk über das eigene Leben hinaus zu denken – nicht als Abschluss, sondern als Fortsetzung.

Es gibt viele Gründe, warum sich zeitgenössische Künstlerinnen und Künstler schon zu Lebzeiten mit ihrem Nachlass beschäftigen sollten. Gerhard Richter, Helen Frankenthaler, David Hockney, Joan Mitchell, oder Erwin Wurm sind dafür prominente, und auch in dieser Hinsicht erfolgreiche Beispiele. Und der Gestaltungsspielraum, den Künstler bei ihrer Nachlassplanung haben, ist beträchtlich.

Wie soll das Werk erinnert werden?

Es stehen eine Reihe von Entscheidungen an: Welche Werke sollen in das persönliche Erbe übergehen, welche in den künstlerischen Nachlass? Was geschieht mit posthumen Güssen, mit der Öffnung von Archiven, mit digitalen Beständen? Wie soll das Werk erinnert werden, und wie lässt sich diese Arbeit dauerhaft finanzieren? Wer soll sich verantwortlich zeichnen – Familienmitglieder oder Dritte? Können oder wollen Angehörige diese Aufgabe übernehmen? Wenn Dritte involviert werden sollen: Wer ist geeignet, und wie sollten Gremien einer Stiftung zusammengesetzt sein? Wie entwickelt sich ein Nachlass zu einer eigenständigen Instanz – neben dem Werk, aber in Verbindung mit ihm? 

Hinzu kommen ganz konkrete Vorbereitungen: Wie lassen sich Archive strukturieren, welche Kooperationen mit Forschungseinrichtungen sind sinnvoll, wie sehen verlässliche vertragliche Grundlagen mit Galerien oder Institutionen aus? Grundsätzlicher gefragt: Was ist zu tun, damit das Werk auch in Zukunft rezipiert und immer wieder in neue Kontexte gestellt werden kann? Die Auseinandersetzung mit all diesen Fragen steht im Zentrum meiner Arbeit in der Nachlassberatung für zeitgenössische Künstler, so beispielsweise zuletzt für Katharina Sieverding, Wim Wenders oder Frank Bowling.

Ein Nachlass ist dann erfolgreich, wenn es ihm auf Dauer gelingt, jede neue Generation von Sammlern, Kuratoren und Wissenschaftlern frisch für das Werk zu begeistern, ohne dabei die Finanzen oder die gesellschaftliche Verantwortung für das künstlerische Werk, an dem auch die Öffentlichkeit berechtigtes Interesse haben kann, aus dem Blick zu verlieren. Für die wichtige Aufgabe der Nachlassbetreuung braucht es Kenntnisse aus dem Bereich der Museen, der Forschung und des Kunstmarkts. Zudem Empathie für die emotionalen Bedürfnisse des Künstlers und seiner Familienmitglieder und anderer Involvierter.

Balanceakt zwischen Verbundenheit und Verantwortung

Das notwendige Fachwissen wird häufig unterschätzt, sowohl von Familienmitgliedern als auch von Galerien oder betreuenden Juristen. Denn Nähe zum Künstler oder juristisches Grundverständnis allein reichen dafür nicht aus. Für Angehörige ist die Arbeit mit einem Nachlass oft eine besondere Herausforderung, da die Beschäftigung mit dem Werk des Verstorbenen auch eine Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, mit Fragen von Nähe und Distanz, von Identifikation und Abgrenzung ist. 

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Künstlerkinder ihre verstorbenen Eltern im Nachlasskontexten nicht mehr als "Mutter" oder "Vater", "Mum" oder "Dad" bezeichnen, sondern als beispielsweise "Judd" oder "Keith" – eine sprachliche Möglichkeit, den Balanceakt zwischen familiärer Verbundenheit und sachlicher Verantwortung auszudrücken. 

Wie schwer vereinbar diese Ansprüche sind, ist allen bekannt, die mit Kunst und Künstlern arbeiten oder leben. Professionelle Strukturen bei gleichzeitiger Bewahrung der individuellen Bedürfnisse des Künstlers sind zwar nicht widersprüchlich, aber oft eine Herausforderung. Um diese Fragen aufrichtig adressieren zu können, bedarf es eines offenen und gleichsam privaten Raumes – um die Gestaltungsfreiheit des eigenen Nachlasses nicht zur Bürde, sondern zu einem "großen Werk" werden zu lassen, in das der Künstler, die Künstlerin ihre ganze Gestaltungskraft einbringen kann. Je eher dies angegangen wird, desto leichter ist der Weg dahin. 
 

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Zum Zentrum Artists & Estates

Das Institute for Artists & Estates ist ein Zentrum für Künstlernachlässe mit den Schwerpunkten Forschung, Vernetzung, Betreuung und Beratung. Es wurde 2009 von Loretta Würtenberger gegründet, die nach eigenen Angaben seit über 20 Jahren mit internationalen Künstlernachlässen arbeitet.

Vom 16. bis 18. September 2025 versammelt das Institut internationale Künstler, Angehörige, Familienmitglieder, Galeristen, Museums- und Stiftungsleitungen sowie Rechts- und Steuerexperten im Schloss Schwante bei Berlin. Zu den Speakern gehören Elizabeth Smith (Helen Frankenthaler Foundation), Dietmar Elger (Gerhard-Richter-Archiv), Richard Benefield (George Rickey Foundation, zuvor David Hockney Foundation), Friederike Gräfin von Brühl (KL Gates) sowie Pierre Valentin (Boies Schiller Flexner). Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen beschränkt, es sind noch wenige Plätze verfügbar.