Ermittlungen gegen Zentrum für Politische Schönheit

Generalstaatsanwaltschaft prüft Verfahren von Geraer Staatsanwalt

Seit Wochen steht ein Staatsanwalt aus Gera in der Kritik - unter anderem wegen Ermittlungen gegen die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit. Der Fall beschäftigt auch den Justizausschuss.

Nach massiver öffentlicher Kritik an einem Juristen der Staatsanwaltschaft Gera überprüft die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft Fälle von diesem auf mögliche Fehler. Insgesamt werden vier von dem Staatsanwalt in der Vergangenheit geleitete Verfahren durch die übergeordnete Behörde näher untersucht, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag in Erfurt nach einer nicht-öffentlichen Sitzung des Justizausschusses des Landtages erfuhr. Dort hatte Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) berichtet. Es handele sich dabei um die Verfahren, die zuletzt die größte mediale Aufmerksamkeit erfahren hätten, hieß es.

Der Staatsanwalt hatte unter anderem die inzwischen eingestellten Ermittlungen gegen das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung geführt. Anlass war ein Video der Künstlergruppe. Die Staatsanwaltschaft prüfte, ob die Berliner Gruppe sich darin selbst einer Straftat bezichtigt hatte. Das Ganze steht im Zusammenhang mit einer ZPS-Aktion in Sichtweite zum privaten Wohnhaus des Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschefs Björn Höcke im Eichsfeld.

Zu den vier Fällen, die nun noch einmal geprüft werden, gehört den Angaben nach auch ein Verfahren, das im Zusammenhang mit einer AfD-Demonstration 2017 in Jena steht. Teilnehmer hatten damals volksverhetzende Lieder gesungen. Ein Ermittlungsverfahren dazu hatte der Geraer Staatsanwalt eingestellt.

Unmittelbar vor der Ausschusssitzung hatte Lauinger nach dpa-Informationen in einer Runde mit rot-rot-grünen Abgeordneten auch zu Dienstaufsichtsbeschwerden Stellung genommen, die es in der Vergangenheit gegen den umstrittenen Staatsanwalt gegeben hatte. Davon habe das Justizministerium nichts gewusst bis diese öffentlich thematisiert worden seien, sagte Lauinger nach Angaben von Sitzungsteilnehmern.

Solche Fälle würden vom zuständigen Behördenleiter und dann bei Bedarf durch die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet. Die Beschwerden gegen den Staatsanwalt hätten das Ministerium nie erreicht. Auf zwei der Fälle ging Lauinger im Ausschuss näher ein. Diese seien durch den Leiter der Staatsanwaltschaft Gera zurückgewiesen worden.

Im April wurde der in der Kritik stehende Geraer Staatsanwaltschaft vorläufig von seinen bisherigen Aufgaben entbunden - kurz nachdem das Ermittlungsverfahren gegen das Zentrum für Politische Schönheit bekannt geworden war.

Die Entscheidung darüber, ob der Jurist erneut Staatsschutzdelikte bei der Strafverfolgungsbehörde in Ostthüringen bearbeiten kann, obliegt laut Lauinger dem Leiter der Staatsanwaltschaft Gera.