Zwei Jahre nach Inkrafttreten

Grütters sieht Kulturgutschutzgesetz als Erfolg

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Ein in Kisten verpacktes Kunstwerk steht nach seiner Ankunft in einem Museum. Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut sieht die zuständige Staatsministerin Grütters die Regelung auf einem guten Weg

Den Anfang des Gesetzes markiert ein Aufruhr in der Kulturszene. Bürokratische Hürden werden mit dem Kulturgutschutzgesetz erwartet. Ein Zwischenbericht weist andere Zahlen aus

Gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes zum Schutz von Kulturgut sieht die zuständige Staatsministerin Monika Grütters (CDU) die Regelung auf einem guten Weg. Das ergibt sich aus einem Bericht zum Umfang des Aufwands, den die Kulturbeauftragte der Regierung erstellt hat. Die Ergebnisse zeigten, dass Schätzungen zu Mehrbelastungen tendenziell zu hoch veranschlagt worden seien, heißt es in dem Bericht für Bundestag und Bundesrat.

Das 2016 gefasste Gesetz soll den Kulturstandort Deutschland schützen. Es regelt etwa, welche Kunst ausgeführt werden darf oder als besonders bedeutsam und identitätsstiftend im Land bleiben muss. Das Vorhaben hatte 2016 einen Proteststurm in der Kunstszene ausgelöst.

Von Kritikern der Regelung im Kunsthandel und Sammlern waren bis zu 130 000 Ausfuhranträge pro Jahr befürchtet worden. Der Bericht listet nun jährlich 950 Verfahren mit Kunstgütern für den EU-Binnenmarkt sowie 1200 für die Ausfuhr in Drittstaaten auf.

Auch bei Einträgen in die Länderverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes fielen die Zahlen geringer aus. Laut Bericht gab es sechs Anträge, von denen fünf mit einer Eintragung endeten, eine Aufnahme in die Kulturverzeichnisse wurde abgelehnt. Für die Zukunft werden zehn Eintragungen pro Jahr prognostiziert. Kritiker hatten im Gesetzgebungsverfahren mit 150 Verfahren pro Jahr gerechnet.

Der Bericht berechnet Mehrbelastung für die Länder mit 324 000 Euro, beim Bund sind es 268 000 Euro. Der Gesetzentwurf war von 375 000 (Länder) beziehungsweise 405 000 Euro (Bund) ausgegangen. Der Grütters-Bericht verweist dabei auf gleichzeitige Entlastungen der Länder in Höhe von knapp 610 000 Euro durch Übernahme der Finanzierung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste.

Aus Sicht von Kristian Jarmuschek, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Galerien und Kunsthändler, wird dem Handel mit dem Gesetz hoher bürokratischer Aufwand abverlangt. Dabei seien einzelne Vorgaben noch nicht zur Anwendung gekommen. "In der Bund-Länder-Evaluation werden die wirtschaftlichen, bürokratischen Belastungen des Handels nicht einbezogen. Diese stellen aber einen wesentlichen Faktor dar", kritisierte Jarmuschek am Mittwoch.

Ähnliche Einschätzungen kamen vom kulturpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hartmut Ebbing. "Auch wenn die Staatsministerin das Kulturgutschutzgesetz vorschnell als Erfolg verkaufen möchte, bleiben die strukturellen Probleme dieses Gesetzes bestehen", sagte Ebbing in einer Mitteilung. "Es behindert die freie Fluktuation von Kunstwerken und schränkt die internationale Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern erheblich ein."