Gerichtsurteil

Haftstrafen im Prozess um Diebstahl von Baselitz-Werken

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Ein wegen Diebstahls angeklagter Mann unterhält sich am 10. April vor Prozessbeginn in einem Saal des Landgerichts München mit seiner Rechtsanwältin Petra Eßer

Im Prozess um den millionenschweren Diebstahl von Kunstwerken aus dem Besitz des Malers Georg Baselitz hat das Landgericht München I am Montag mehrjährige Haftstrafen gegen die Angeklagten aus NRW verhängt

Ein 40-jähriger Düsseldorfer und ein 52-Jähriger aus Leverkusen wurden zu Freiheitsstrafen von je drei Jahren verurteilt. Ein 26-Jähriger erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Urteil hatte der 40-Jährige die Kunstgegenstände zwischen Juni 2015 und März 2016 aus einem Lager in Aschheim bei München entwendet. Der 52-Jährige bot die Sachen anschließend auf dem Kunstmarkt an. Das Gericht sprach ihn deshalb der gewerbsmäßigen Hehlerei schuldig. Sein 26 Jahre alter Sohn wurde wegen Beihilfe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für alle drei Haftstrafen zwischen vier und viereinhalb Jahren verlangt. Das Gericht honorierte unter anderem die Geständnisse, die die drei Angeklagten zu Prozessbeginn abgelegt hatten.

Insgesamt bezifferte das Gericht den Wert der Werke auf 1,8 Millionen Euro. Neben Arbeiten von Baselitz sind auch eine Skulptur des Bildhauers Tony Cragg und ein Bild von Christa Dichgans darunter. Der Maler und Bildhauer Georg Baselitz gehört zu den erfolgreichsten Künstlern der Gegenwart. Besonders mit seinen auf dem Kopf stehenden Bildern machte er sich weltweit einen Namen.