Bayern

Kreuzpflicht gilt nicht für Museen

Foto: dpa
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Ein Kreuz hängt in Traunstein in einem Gerichtssaal vom Landgericht an der Wand.

Die Kreuzpflicht für die bayerischen Landesbehörden tritt an diesem Freitag in Kraft - doch publikumswirksame Bereiche bleiben ausgenommen

Für Hochschulen, Museen und Theater des Freistaats gilt keine Verpflichtung, sondern lediglich eine Empfehlung. Das sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Kunst- und Wissenschaftsministeriums in München, zuvor berichtete die "Süddeutsche Zeitung".

"Die Verpflichtung, Kreuze im Eingangsbereich anzubringen, gilt auch für alle Behörden im Bereich des Kunst- und Wissenschaftsministeriums, mit Ausnahme der Hochschulen, Theater und Museen", erklärte die Sprecherin. "Für die gilt die Empfehlung." Es handle sich nicht um eine Korrektur, sondern dies sei von Anfang an so geplant gewesen.

Auf Anordnung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) soll in den Dienstgebäuden des Freistaats ein Kreuz im Eingangsbereich hängen. Das soll die christlich-abendländische Tradition Bayerns deutlich machen. Kritiker sowohl aus der Opposition als auch aus den Kirchen sehen darin einen Schachzug, um im Jahr der Landtagswahl verunsicherte CSU-Wähler zurückzugewinnen. Söder hat am Freitag an einem passenden Ort Gelegenheit, sich zur Kreuzpflicht zu äußern: Er will Papst Franziskus und dessen Vorgänger Benedikt XVI. in Rom besuchen.

Im Bereich des Wissenschaftsministeriums regte sich Protest gegen den Erlass - sowohl von Studenten als auch von manchen Wissenschaftlern und Künstlern. Michael Krüger, Präsident der Bayerischen Akademie der Schönen Künste, sagte der "SZ": "Wir haben nichts gegen Kreuze welcher Art auch immer, nur sollten sie dort hängen, wo sie hingehören: in der Kirche."

Die Ausnahmeregelung bedeutet keineswegs, dass es etwa in Museen grundsätzlich keine Kreuze zu sehen gäbe. Dort sind ohnehin Kunstwerke mit christliche Motiven und Kreuzen in großer Zahl ausgestellt - so in der weltberühmten Alten Pinakothek oder der Residenz in München.

Regierungsintern ist das Innenministerium für die Umsetzung des Kreuzerlasses zuständig. Dem Haus von Ressortchef Joachim Herrmann (CSU) sind weitere Fälle von Widerstand bislang nicht bekannt, zumindest nicht im eigenen Geschäftsbereich. "Die neue Regelung ist, wie alle anderen verpflichtenden Vorschriften auch, von den nachgeordneten Behörden zu beachten und ordnungsgemäß umzusetzen", sagte ein Sprecher. "Im Übrigen gibt es im Freistaat viele Behörden, in denen ohnehin schon lange ein Kreuz hängt." Bislang hängen Kreuze in Klassenzimmern und Gerichtssälen.

Der Erlass gilt nicht für die Behörden des Bundes und der Kommunen in Bayern, da diese nicht der Staatsregierung unterstehen. Vorgaben zur Gestaltung oder Größe des Kreuzes gibt es nicht - "dies wird sinnvollerweise in den Behörden vor Ort entschieden", sagte der Sprecher des Innenministeriums. "Passt vielleicht in einen Altbau im konkreten Fall ein geschreinertes Holzkreuz besser, ist in einem modernen Neubau vielleicht ein Kreuz aus Stahl oder Glas überzeugender."

Auch in den Kirchen ist der Kreuzerlass umstritten. Nachdem der Münchner Kardinal Reinhard Marx vor einer politischen Vereinnahmung des Kreuzes gewarnt hatte, erntete er keineswegs nur Zustimmung, sondern auch Widerspruch aus dem Kirchenvolk und von anderen Bischöfen.