Staatliche Hilfe in der Coronakrise

Künstler brauchen ein Äquivalent zum Kurzarbeitergeld

Liebe und Kunst allein reichen nicht zum Leben: Corona-Graffito von Rebel Bear in Glasgow
Foto: Andrew Milligan/PA Wire/dpa

Liebe und Kunst allein reichen nicht zum Leben: Corona-Graffito von Rebel Bear in Glasgow

Die Bundesregierung verspricht, freischaffende Kreative nicht im Stich zu lassen - die aktuellen Vorschläge sind aber viel zu bürokratisch. Dabei gäbe es eine einfache Art der Hilfe. Ein Kommentar

Der Umgang der Politik mit Freiberuflern und insbesondere Künstlern in der Coronakrise, sei es auf Bundes- oder Länder-Ebene, macht einigermaßen fassungslos. Vollmundig wird versprochen, niemanden im Stich zu lassen und unbürokratisch helfen zu wollen. Doch bei den konkreten Maßnahmen wiehert der Amtsschimmel. Da werden Erleichterungen beim Arbeitslosengeld II angeboten oder Kredite der KfW. Für Zuschüsse sollen schriftliche Nachweise über entgangene Honorare beigebracht werden.

An der realen Lebenssituation von bildenden Künstlern und anderen Kreativen gehen diese Maßnahmen und ihre Regularien leider weitgehend vorbei. "Eine Blitzumfrage des Berufsverbands bildender Künstler*innen Berlin (BBK), an der innerhalb von drei Tagen über 2.000 Personen teilgenommen haben, ergibt ein erschütterndes Bild: Zwei Drittel von ihnen haben für über die Hälfte ihrer weggebrochenen Aufträge keine schriftlichen Verträge. Drei Viertel sorgen sich, wie sie die nächste (!) Miete zahlen sollen. Hier herrscht echte Not und zwar flächendeckend.

Allein schon die Bearbeitung von zehntausenden von Anträgen, deren Bewilligung an den Nachweis unerfüllbarer Bedingungen geknüpft ist, dürfte Heerscharen von Sachbearbeitern viel zu lange beschäftigen, als dass bei Hilfesuchenden noch rechtzeitig etwas ankommen würde. Und wie sollen Kredite zurückgezahlt werden, wenn das Einkommen schon in normalen Zeiten nur gerade so für den Lebensunterhalt reicht?

Miete statt Porsche

Ein Vorschlag, der schnell umzusetzen ist und tatsächlich vielen helfen dürfte: ein Äquivalent zum Kurzarbeitergeld. Alle Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) erhalten eine Leistung, die dem Kurzarbeitergeld entspricht. Das sind bei Arbeitnehmern 60 Prozent des Monatslohns. Der Beitrag für die Künstlersozialversicherung wird nach dem Einkommen berechnet, das die Versicherten am Ende eines jeden Jahres für das jeweils nächste selber schätzen. Hier wäre also eine Berechnungsgrundlage vorhanden – 60 Prozent von einem Zwölftel der Gesamtsumme pro Monat.

Das Verfahren wäre einfach. Der einzige zu erbringende Nachweis wäre eine Bestätigung der KSK, die diese auch unaufgefordert an alle Mitglieder versenden könnte. Politiker müssten sich keine Sorgen machen, dass das Geld sinnlos verprasst würde: Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 17.852 Euro ergäbe das monatliche Zahlungen von 892,60 Euro im Durchschnitt. Das ist wenig, sehr wenig. Und es dürfte als sicher gelten, dass Missbrauch in großem Stil ausgeschlossen ist. Wer in normalen Zeiten 1.488 Euro (vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) zur Verfügung hat, wird mit dem Geld eher die Miete bestreiten wollen als die Anzahlung für den neuen Porsche.