Entfernte Installation

Kunst-Streit um "Mannheimer Loch" stellt BGH vor Grundsatzfragen

Seit Jahren kämpft die Künstlerin Nathalie Braun Barends um zwei dem Um- und Neubau der Kunsthalle Mannheim zum Opfer gefallene Installationen - jetzt stellt der Streit die obersten Zivilrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vor grundsätzliche Fragen

Im Kern geht es darum, in welchen Fällen der Eigentümer eines Gebäudes ein Kunstwerk darin vernichten darf, wie sich in der Karlsruher Verhandlung am Donnerstag herauskristallisierte. Ihr Urteil wollen die Richter erst in einigen Wochen verkünden. (Az. I ZR 98/17 u.a.)

Gestritten wird um die als "Mannheimer Loch" bekannt gewordene Arbeit "HHole", die sich durch runde Öffnungen in den Decken über sämtliche Ebenen des Athene-Trakts zog. Für die Neueröffnung der Kunsthalle im Juni 2018 wurde der Gebäudeteil entkernt und ist jetzt offen bis unters Dach. Die Lichtinstallation «PHaradise» in der Kuppel des historischen Billing-Baus wurde bei einer Dachsanierung entfernt.

Braun Barends sieht ihr Urheberrecht verletzt und will ihre Arbeiten wiederaufbauen dürfen. Andernfalls verlangt sie hohe Summen Schadenersatz von der Stadt Mannheim, die die Kunsthalle betreibt.

Ob das Gesetz den Künstler nur vor einer Entstellung seiner Werke oder auch vor deren Vernichtung schützt, ist bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Die Richter deuteten an, dass sie zu der zweiten Auffassung neigen. Das Interesse des Eigentümers, sein Gebäude frei umzugestalten, sei ein wichtiger Punkt, gehe aber nicht zwangsläufig vor. Für die Abwägung will der Senat Maßstäbe entwickeln Eine Rolle dürfte dabei spielen, welchen künstlerischen Wert eine Arbeit hat, ob es nur ein einziges Exemplar davon gibt und ob die Kunst für den Gebrauch gedacht oder "zweckfrei" ist.

Verhandelt wurde auch ein Fall aus Berlin. Hier hatten Künstler eine Schwarzlicht-Minigolfanlage mitgestaltet. Sie wollen Schmerzensgeld, weil der Betreiber nach kurzer Zeit alles ummodeln ließ.