Gerichtsurteil

Kunstberater de Pury hat Anrecht auf Vermittlungsgebühr

"Nafea faa ipoipo" von Paul Gauguin, 1892, Öl auf Leinwand, Privatsammlung

"Nafea faa ipoipo" von Paul Gauguin, 1892, Öl auf Leinwand, Privatsammlung

Auch in zweiter Instanz hat ein Londoner Gericht bestätigt, dass dem Kunstberater Simon de Pury nach dem Verkauf des teuersten je gehandelten Kunstwerkes - "Nafea faa ipoipo" von Paul Gauguin - eine Vermittlungsgebühr von 10 Millionen Dollar zusteht

2014 hatte der ehemalige Auktionator das Gemälde aus der Sammlung des Schweizers Rudolf Staechelin an den Emir von Katar vermittelt. Staechelins Großvater hatte das Werk 1917 für 18.000 Schweizer Franken angekauft. 2014 soll der Preis 210 Millionen Dollar betragen haben. De Pury hatte mit Rudolf von Staechelin offenbar eine Kommission ausgemacht, die nie ausgezahlt wurde, woraufhin de Pury vor einem Gericht klagte. 

Anfang 2018 wurde dem Schweizer Kunstberater die Kommission von einem Londoner Gericht zugesprochen, am Dienstag nun auch in zweiter Instanz. "Dieses Urteil bestätigt die Abmachung per Handschlag, die eine lange Tradition in der Kunstwelt besitzt", schrieb Simon de Pury am Mittwoch in einem Statement. "Es ist bedauernswert, dass ich zum ersten Mal in meiner langen Karriere in der Kunstwelt gezwungen war, rechtliche Schritte einzuleiten, dann auch noch gegen einen Freund aus Kindheitstagen. Ich bin stolz auf meine Rolle bei diesem Verkauf eines der schönsten und teuersten Gemälde der Welt."