Prozessauftakt

Kunsthändler räumen mögliche Falschangaben von Mitarbeitern ein

In einem Auktionshaus sollen über Jahre hinweg Kopien von Grafiken als Originale verkauft worden sein

Drei Kunsthändler räumten zum Auftakt ihres Strafprozesses vor dem Landgericht München I. ein, dass möglicherweise Mitarbeiter des Auktionshauses Angaben gemacht hätten, die sie selbst nicht überprüft hätten. Das gaben sie in einer gemeinsamen Erklärung an, die sie am Montag von einem Verteidiger verlesen ließen. Die Anklage wirft dem Trio gewerbsmäßigen Betrug in 190 Fällen vor.

Die Vertreter der Angeklagten wiesen in einer Stellungnahme darauf hin, dass ihre Mandaten in der verlesenen Erklärung keinen Verkauf von Fälschungen gestanden hätten.

Die Kunstwerke sollen die Männer von einem Mann aus Bielefeld gekauft haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge soll dieser Kopien von Grafiken nachgedruckt und als vermeintliche Originale an Galerien und Auktionshäuser in ganz Deutschland verkauft haben. Die Reproduktionen hat er demnach auf der Vorderseite mit Bleistift nummeriert und auf der Rückseite mit einem Sachverständigen-Zertifikat versehen.

Den drei Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor, sie hätten die "Machwerke" seit 2004 bewusst als Originale verkauft - oft als vorgebliches Schnäppchen aus Insolvenzen oder Notlagen der Vorbesitzer heraus.

Hinweis: In früheren Versionen dieses Dpa-Artikels hieß es, dass die angeklagten Kunsthändler den Verkauf von Fälschungen gestanden hätten. Die Verteidiger dementierten am Montagabend, dass es vor Gericht ein Geständnis gab.