Das Düsseldorfer Landgericht erließ am Montag ein sogenanntes Versäumnisurteil, weil weder der Händler noch sein Anwalt zur Verhandlung erschienen waren. Die Käuferin hatte das "Sandbild auf Büttenpapier" 2018 erworben, ist inzwischen aber der Ansicht, es handele sich um eine dreiste Fälschung.
Der Sohn von Günther Uecker, der das Werk seines Vaters verwaltet, hatte erklärt, das Bild stamme nicht von seinem Vater. Innerhalb von zwei Wochen kann die Entscheidung noch angefochten werden.