Coronakrise

Mit der Bundes-Notbremse müssten Museen und Galerien schließen

Das Kabinett hat Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen. Eine Bundes-Notbremse hätte auch Konsquenzen für Museen und Galerien

Lange haben sich Bund und Länder zusammengerauft im Kampf gegen das Coronavirus. Doch zuletzt klappte es nicht mehr mit der gemeinsamen Linie. Die Bundesregierung hat deshalb am Dienstag Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die ihr vorübergehend mehr Kompetenzen verschafft. Der Bundestag muss zustimmen, auch der Bundesrat kommt noch zum Zug.

Sollten die Änderungen durchkommen, könnte eine "Bundes-Notbremse" in Kraft treten: Wenn die 7-Tage-Inzidenz (Ansteckungen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 überschreitet, so sollen dort ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen gelten. Diese sollen so lange in Kraft bleiben bis die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100 unterschreitet - dann treten die Extra-Auflagen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

Vorgesehen ist auch, dass Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten schließen müssen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.

Sowohl die Bundes-Notbremse als auch die Möglichkeit zu Bundes-Verordnungen gelten nur, solange in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite als festgestellt gilt. Derzeit ist das der Fall, allerdings muss der Bundestag dies alle drei Monate bekräftigen.