Gesetzesänderung

Neue Regeln beim Schutz von Kulturgütern

Transport von Georg Baselitz "Blick aus dem Fenster", 1981, Chemnitz, 2015
Foto: Jan Woitas

Georg Baselitz, einer der bedeutendsten deutschen Gegenwartskünstler, zog im Sommer 2015 aus Protest gegen das geplante Kulturgutschutzgesetz alle seine Dauerleihgaben aus deutschen Museen zurück, in Chemnitz etwa sein Gemälde "Blick aus dem Fenster", 1981

Seit dem Jahr 2016 regelt das Kulturgutschutzgesetz den Umgang mit Kunstwerken von nationaler Bedeutung. Einzelne Regelungen hat der Bundestag jetzt aber überarbeitet

Der Bundestag hat einige Schutzregeln für besonders wichtige Kulturgüter gelockert. So dürfen Museen solche Ausstellungsstücke nicht mehr nur fünf, sondern bis zu zehn Jahre ins Ausland verleihen. Eine entsprechende Novelle des Kulturschutzgesetzes erhielt im Bundestag am späten Abend eine große Mehrheit, muss jetzt aber auch noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Die Gesetzesänderung, mit der auch EU-Recht umgesetzt wird, geht noch auf die Vorgängerregierung zurück. Durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition schaffte es der Entwurf der damaligen Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) nicht mehr in den Bundestag, wurde jetzt aber von ihrem Nachfolger Wolfram Weimer auf den Weg gebracht.

Durch eine Fülle von Einzelmaßnahmen soll der Schutz von Kulturgütern einfacher und unbürokratischer werden. Unter anderem fallen Nachweispflichten für Kunsthändler weg. Auch die internationale Zusammenarbeit zwischen Museen, Archiven und Bibliotheken soll erleichtert werden. Lediglich für archäologisches Kulturgut werden die bisherigen strengen Vorgaben beibehalten.