Auseinandersetzung in Frankfurt

Neuer Prozess um verschwundenes Rehberger-Kunstwerk

Erneut muss sich die Frankfurter Justiz mit einem aus einer Diskothek verschwundenen Installations-Kunstwerk des Städelprofessors und Biennale-Teilnehmers Tobias Rehberger beschäftigen.

Am kommenden Freitag verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt über die Berufungsklage zweier Club-Betreiber, die die Deka-Bank als Hausbesitzerin auf Schadensersatz in Höhe von 2,95 Millionen Euro verklagt hatten.

Die beiden Kläger behaupten, die Mitarbeiter der Bank hätten bei der Räumung des Clubs 2012 die von Rehberger als Sitzgruppe und Raucher-Lounge gestaltete Installation abmontiert und weggeschafft. Ihnen sei zuvor kein Einlass mehr in die Räumlichkeiten im Frankfurter Ostend gewährt worden.

Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage im August vergangenen Jahres zurückgewiesen. Die Club-Betreiber hätten bei den Verhandlungen mit der Hausverwaltung über die Räumung das Kunstwerk mit keinem Wort erwähnt und stattdessen erst Monate später plötzlich Klage erhoben, hieß es in dem Urteil, gegen das die unterlegenen Kläger Rechtsmittel einlegten. Ob der 2. Zivilsenat des OLG bereits am Freitag ein Urteil bekanntgeben wird, steht noch nicht fest. Im ersten Prozess waren zahlreiche Zeugen vernommen worden.