Spitzweg-Gemälde ruiniert?

Entscheidung in zähem Rechtsstreit naht

Abbildung: Wikimedia Commons
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Carl Spitzweg in einem Selbstporträt von 1842

Er will seine Gemälde verschönern lassen und bekommt sie ruiniert zurück – so stellt es ein Galerist aus München dar. Den Restaurator hat er deswegen verklagt. Bekommt der Galerist Schadenersatz?

Hat ein Restaurator das Ölgemälde "Der Schreiber" von Carl Spitzweg (1808-1885) mit seiner Arbeit ruiniert? Das jedenfalls wirft ihm ein Galerist aus München vor. Der seit Jahren andauernde Streit war am Mittwoch wieder Thema vor dem Oberlandesgericht München. Ein Kunsthistoriker, der im Dezember 2010 – nach der Restaurierung des Gemäldes – ein Gutachten dazu erstellt hatte, erklärte als Zeuge, dass die oberste Malschicht stark gereinigt worden sei und etliche Details dadurch verloren gegangen seien. Den Zustand des Bildes vor den Arbeiten habe er nur auf einem Foto gesehen. In dem Zivilprozess geht es neben dem Spitzweg noch um drei weitere Bilder. Der Galerist fordert Schadenersatz.

2009 hatte der Restaurator den Auftrag bekommen, die vier Kunstwerke zu reinigen. Der Mann habe jedoch die Farben durch zu scharfe Lösungsmittel weggewaschen, wirft der Galerist ihm vor. Durch die Restaurierung soll der Wert des Spitzweg-Gemäldes von 20 000 bis 25 000 Euro auf nur noch 5500 Euro gesunken sein.

Der Beklagte weist die Vorwürfe zurück. Die Bilder seien schon vorher in einem schlechten Zustand gewesen, hatte sein Anwalt bei einem früheren Verhandlungstermin im Januar gesagt.

Als zweiter Zeuge sagte am Mittwoch ein Mitarbeiter des Auktionshauses aus, in dem der Spitzweg 2011 versteigert wurde. Weil der Fall bereits sieben Jahre zurückliege, könne er sich nicht an den Zustand des Gemäldes erinnern, sagte der Mitarbeiter. Er zitierte aber aus einer Notiz, in der das Bild damals beschrieben worden war: "saubere, geschlossene Malfläche, Firnis erneuert, leichte Verputzungen, Reste eines alten Firnis, insgesamt guter Zustand". Der Firnis ist der Schutzanstrich auf einer Malerei.

Dem Berufungsprozess ging ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom Mai 2017 voraus, das der Beklagte angefochten hatte. Die dortigen Richter waren der Argumentation des Galeristen bei drei Bildern teilweise gefolgt und hatten Ansprüche gegen den Restaurator gesehen. Der Kläger fordert die Kosten für Restaurierung und Gutachten zurück sowie Schadenersatz – insgesamt rund 40 000 Euro. Das Gericht will am 8. August seine Entscheidung verkünden.