Künstler freigesprochen

Objekt "Schlagende Verbindung" keine Waffe 

Im juristischen Streit über sein Kunstwerk "Schlagende Verbindung" hat der Frankfurter Objektkünstler und Designer Peter Zizka einen Sieg errungen

Das Landgericht sprach ihn in zweiter Instanz frei, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Zizka hatte im März 2018 eine Vortragsreise nach Dubai angetreten, zu der er auch einige seiner Kunstobjekte mitnahm - darunter einen Schlagring, auf dem eine Plätzchenform montiert ist. Das Werk wurde auf dem Frankfurter Flughafen sichergestellt. Das Amtsgericht verurteilte den 57-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen waffenrechtliche Vorschriften zu 1000 Euro Geldbuße. Über den Freispruch hatte zuvor die "Bild"-Zeitung (Donnerstag) berichtet.

Mit der Verbindung zwischen einem Schlagring ähnlichen Eisenteil und einem sternförmigen Plätzchenausstecher habe er zu einem «Diskurs zwischen heiler Welt und der von Gewalt geprägten globalen Welt» aufrufen wollen, hatte der Künstler argumentiert. Für einen wirklichen Kampfeinsatz sei die "Schlagende Verbindung" aber schon deshalb ungeeignet, weil ihr die typischen Eigenschaften des Schlagrings - Spitzen und Abrundungen - fehlten. Das Landgericht sah dies am Mittwoch ebenso. Das Objekt sei nicht als Waffe hergestellt worden, deshalb handele es sich auch nicht um eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, zitierte der Sprecher aus dem Urteil.