Verletzung des Urheberrechts?

OLG Celle beschäftigt sich mit Streit um Lüpertz-Kirchenfenster

Ein Abbild des von Markus Lüpertz entworfenen Kirchenfensters zum Thema Reformation steht während eines Ortstermins im Zivilprozess vor dem Landgericht Hannover um das Fenster in der Marktkirche
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Ein Abbild des von Markus Lüpertz entworfenen Kirchenfensters zum Thema Reformation steht während eines Ortstermins im Zivilprozess vor dem Landgericht Hannover um das Fenster in der Marktkirche

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle wird sich am 30. November mit dem Streit um ein von Altkanzler Gerhard Schröder geschenktes Kirchenfenster beschäftigen

Das von Künstler Markus Lüpertz gestaltete Buntglasfenster sollte eigentlich schon am Reformationstag 2018 in Hannovers Marktkirche eingebaut werden. Doch der Sohn des Architekten, der nach dem Krieg für die Gestaltung des Innenraums verantwortlich war, wehrt sich gegen das Lüpertz-Werk. Er sieht das Urheberrecht seines toten Vaters verletzt und klagte gegen die Marktkirchengemeinde.

Das Landgericht Hannover hatte Ende 2020 die Klage in erster Instanz abgewiesen mit der Begründung, dass der Gesamteindruck des Innenraums durch das Fenster zwar verändert, aber nicht zerstört werde. Zudem könne die Gemeinde die Kirche aus religiösen Gründen umgestalten, begründeten die Richter. Gegen dieses Urteil legte der Sohn des Architekten Berufung ein. Laut einem OLG-Sprecher wird am Tag der mündlichen Verhandlung noch kein Urteil erwartet.

Auf dem von Lüpertz gestalteten 13 Meter hohen, schmalen Fenster sind unter anderem eine Figur im weißen Gewand - wohl Reformator Martin Luther - sowie fünf schwarze Fliegen zu sehen.