Neues Urteil

OLG München bestätigt Miturheberschaft an Kippenberger-Gemälden

Eingang des Oberlandesgerichts München
Foto: dpa

Eingang des Oberlandesgerichts München

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass der Berliner Plakatmaler Götz Valien als Miturheber zweier Gemälde von Martin Kippenberger anzuerkennen ist

Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2023. Es geht um die Werke "Paris Bar" aus den Jahren 1992 und 1993.

Nach Auffassung des Gerichts hat Valien mit der Ausführung der Gemälde einen eigenen schöpferischen Beitrag geleistet, der über eine rein handwerkliche Tätigkeit hinausgeht. Die Arbeiten seien daher nicht allein dem 1997 verstorbenen Künstler Martin Kippenberger zuzuschreiben. Der Nachlass Kippenbergers hatte die Klage zurückgewiesen und argumentiert, es habe sich um eine bloße Umsetzung einer klar vorgegebenen Vorlage gehandelt.

Mit dem Urteil hat Valien Anspruch darauf, bei Reproduktionen der Werke als Miturheber genannt zu werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig und könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen, da sie Fragen zur Urheberschaft bei arbeitsteilig entstandenen Kunstwerken aufwirft.