München

Prozess um angeblich falsche Restaurierung von Spitzweg-Gemälde

Er sollte vier Kunstwerke reinigen - doch nach Auffassung des Galeristen ruinierte der Restaurator die Gemälde. Beide liegen seit Jahren im Streit. Die Richter empfehlen nun eine gütliche Einigung

Im Streit um möglicherweise falsch restaurierte Kunstwerke, darunter ein Öl-Gemälde des Malers Carl Spitzweg, hat es am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München keine Einigung gegeben. Der Betreiber einer Kunstgalerie wirft einem Restaurator vor, vier Bilder teilweise erheblich beschädigt zu haben, und fordert Schadenersatz. Der Beklagte weist die Vorwürfe zurück. Die Bilder seien schon vorher in schlechtem Zustand gewesen, sagte Rechtsanwalt Johannes Lell, dessen Mandant am Mittwoch nicht erschienen war. Man dürfe die Schuld für misslungene frühere Restaurierungen nicht dem Beklagten in die Schuhe schieben.

Der Senat empfahl den Parteien, sich doch noch gütlich zu einigen. Andernfalls soll am 27. Februar eine Entscheidung verkündet werden - das kann ein Beweisbeschluss zur Anhörung eines weiteren Zeugen oder ein Urteil sein.

Der Galerist hatte den Restaurator 2009 damit beauftragt, die Gemälde zu reinigen. Dieser habe den alten Firnis, also den Schutzanstrich auf der Malerei, abnehmen und mit einem neuen versehen sollen, um die Farben brillanter wiederzugeben, erklärte der Galerist vor Gericht. Der Restaurator jedoch habe die Farbe "weggewaschen durch viel zu scharfe Lösungsmittel".

Das Öl-Gemälde "Der Schreiber" von Carl Spitzweg soll vor der Restaurierung einen Zeitwert von 20 000 bis 25 000 Euro gehabt haben. Nachdem der Mann das Bild gereinigt habe, sei der Verkaufswert auf nur noch 5500 Euro gesunken, so der Vorwurf.

Dem Münchner Berufungsprozess ging ein Urteil des Landgerichts Traunstein vom Mai 2017 voran, das der Beklagte angefochten hatte. Die dortigen Richter waren der Argumentation des Klägers bei drei Bildern teilweise gefolgt und hatten zu Recht Ansprüche gegen den Restaurator gesehen. Der Galerist fordert von dem Beklagten die Kosten für die Restaurierung und Begutachtung zurück sowie Schadenersatz in Höhe von insgesamt 66 832 Euro.