Anwälte legen Beschwerde ein

Rückgabe der "Füchse" verzögert

"Füchse" von Franz Marc (1880-1916), im Museum Kunstpalast in Düsseldorf
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"Füchse" von Franz Marc (1880-1916), im Museum Kunstpalast in Düsseldorf

Viereinhalb Monate nach dem Rückgabe-Beschluss des Düsseldorfer Stadtrats ist das wertvolle Gemälde "Die Füchse" von Franz Marc noch nicht an die Erben des einstigen jüdischen Besitzers herausgegeben worden

Die Anwälte der Erben legten am Mittwoch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) und Kulturdezernent Hans-Georg Lohe bei der Bezirksregierung ein. Erben-Anwalt Markus Stötzel warf Keller und Lohe in der der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Beschwerde vor, das Verfahren "mit unterschiedlichsten Begründungen" fortwährend zu verschleppen.

Der Rat der Stadt hatte Ende April nach einem jahrelangen Raubkunst-Sreit die Rückgabe des auf einen Wert von mindestens 14 Millionen Euro geschätzten Gemäldes an die Erben des von den Nationalsozialisten verfolgten Kurt Grawi (1887-1944) beschlossen. Die Rückgabe verzögerte sich zunächst wegen einer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft leitete aber kein Ermittlungsverfahren ein. Der Rückgabeprozess werde nun weitergeführt, hatte die Stadt noch im Juli mitgeteilt. Nach Angaben der Anwälte läuft eine schenkungsrechtliche Prüfung der Stadt Düsseldorf. Die Anwälte kritisierten zudem, dass die Stadt gegen den Willen und ohne Zustimmung der Erben nach einem Kaufinteressenten für das Bild suchten.

Die Stadt Düsseldorf erklärte auf Anfrage, sie wolle im Gespräch mit der Erbengemeinschaft eine Rückgabevereinbarung und die Rückgabe "zeitnah abschließen". Jedoch habe die Strafanzeige die Frage aufgeworfen, ob es sich aus steuerrechtlicher Sicht bei der Restitution für die Kommune um eine Schenkung handele und die Stadt Düsseldorf in diesem Fall gesamtschuldnerisch für die Steuer mithaften würde. "Dies wird im Zuge der Rückgabevorbereitung daher gerade geprüft. Wir gehen davon aus, dass dies zeitnah geklärt werden kann."

Die im Fall Grawi anspruchsberechtigte Erbin ist 92 Jahre alt. Anwalt Stötzel nannte steuerrechtliche Fragen in Zusammenhang mit Restitutionsvereinbarungen "nicht nachvollziehbar" und abwegig.