Sachsenhausen

Skandal um AfD-Besuchergruppe: Teilnehmer kommt vor Gericht

Tor der Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg
Foto: dpa

Tor der Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg

Der Auftritt einer AfD-Besuchergruppe in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen hat im Sommer vergangenen Jahres international für Aufsehen und Empörung gesorgt. Nun hat dies für einen Teilnehmer ein juristisches Nachspiel

Nach dem Skandal um eine Besuchergruppe der AfD vom Bodensee in der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen muss sich ein Teilnehmer demnächst vor dem Amtsgericht Oranienburg (Brandenburg) verantworten. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte am Montag zunächst mitgeteilt, dass die Behörde einen Strafbefehl gegen den Teilnehmer beantragt habe. Der Strafbefehl mit dem Ziel einer Geldstrafe laute auf den Tatvorwurf der Volksverhetzung und Störung der Totenruhe. Der Betroffene habe dagegen jedoch Einspruch eingelegt, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage. Daher kommt es nun zum Prozess vor dem Amtsgericht.

Zur Höhe der beantragten Geldstrafe gab es keine Angaben. Das Ermittlungsverfahren gegen einen weiteren Beschuldigten sei mangels Beweisen eingestellt worden, so die Staatsanwaltschaft.

Die Besuchergruppe aus dem Wahlkreis Bodensee der AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Alice Weidel, war im Juli 2018 aus der Gedenkstätte verwiesen worden, weil Teilnehmer Tatsachen zum Massenmord der Nationalsozialisten in Abrede gestellt haben sollen, wie Stiftungssprecher Horst Seferens erklärte. Unter anderem soll die Existenz von Gaskammern negiert worden sein. Daraufhin hatte der Gedenkstättenführer die Tour abgebrochen und die Gruppe wurde von dem Gelände der Gedenkstätte verwiesen.