Gerichtsurteil

Skulptur in Fingerform darf nicht als Grabmal dienen

Die Gestaltung von Grabmalen hat Grenzen: Eine Skulptur mit der Form eines ausgestreckten Fingers darf nicht auf einem Friedhof aufgestellt werden – auch wenn sie von einem Documenta-Künstler gestaltet wurde

Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 1 A 12180/17) macht der Verein Aeternitas in Königswinter aufmerksam.

In dem konkreten Fall wollte ein Mann das knapp zwei Meter hohe Kunstwerk auf dem Grab seiner Frau aufstellen. Die Friedhofsverwaltung lehnte das ab. Gegen deren Bescheid klagte der Mann - ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht wies seine Klage ab. Ein Friedhof sei keine Kunstausstellungsfläche, heißt es in der Begründung unter anderem. Die Würde des Ortes werde durch das fingerförmige Grabmal nicht hinreichend gewahrt. Bei den Friedhofsbesuchern könnte es Irritationen oder Ärger hervorrufen. Außerdem würde es sich nicht in die Umgebung einfügen.

"Die Skulptur wurde nach Darstellung des Klägers im Jahre 1977 vom Bildhauer und Steinmetz Eckart Grenzer anlässlich der Kunstausstellung documenta 6 als eine von 100 Skulpturen erschaffen, welche er als Steinwald bezeichnete", heißt es im Urteil. 1977 wurde der 1943 in Oldenburg geborene Grenzer von dem damaligen Documenta-Leiter Manfred Schneckenburger eingeladen, mit der von ihm mitgegründeten losen Künstlervereinigung Freien Akademie Oldenburg in Kassel teilzunehmen. Gemeinsam mit sieben anderen Teilnehmer der Akademie arbeitete Eckart Grenzer in der Karlsaue am "Steinwald", der aus mehreren Sandstein-Stelen besteht.

Bei Aeternitas, selbst nicht an dem Verfahren beteiligt, stößt das Urteil auf Kritik. Wegen des Gemeinschaftscharakters eines Friedhofs unterliege die Gestaltung eines Grabes zwar gewissen Beschränkungen. Nur weil ein Grabmal nicht gefällt oder zum Nachdenken anregt, müsse es aber nicht der Würde des Ortes widersprechen.