Ist der "Drinker" gestohlen?

Sotheby's zieht Banksy-Werk aus Auktion zurück

Banksy "The Drinker"
Foto: Courtesy Sotheby's

Banksy "The Drinker"

Nur wenige Stunden vor der geplanten Versteigerung hat das Auktionshaus Sotheby's in London ein Werk des Street-Art-Künstlers Banksy zurückgezogen. Ein anderer Künstler hatte vorher behauptet, das Werk sei ihm gestohlen worden

Eine Auktion einer Banksy-Skulptur wurde in London in letzter Minute abgesagt. Für die Rodin-Parodie "The Drinker" (eine offenbar betrunkene Version von Rodins "Denker" mit orangem Leitkegel auf dem Kopf) wurde ein Verkaufspreis von bis zu einer Million Euro erwartet. 

Das Auktionshaus "Sotheby's" gab auf Monopol-Nachfrage lediglich an, dass die Arbeit "im Einverständnis mit dem Einlieferer" zurückgezogen worden sei. Um den "Drinker", der 2004 auf einem öffentlichen Platz in London nahe der Shaftesbury Avenue aufgestellt wurde, gibt es seit Jahren einen Eigentümer-Streit. Bereits kurz nach der Installation wurde die Skulptur (ohne Sockel) vom Guerilla-Künstler Andy Link entwendet, der seinen "Fund" der Polizei meldete und Banksy eine Lösegeldforderung über 5000 Pfund schickte - auf die der Künstler mit der Geheimidentität aber nicht einging. Vielmehr soll er Link ausgerichtet haben, er könne zwei Pfund für Benzin haben, um das Werk anzuzünden. 

2006 verschwand der "Drinker" unter mysteriösen Umständen aus dem Garten von Andy Link und wurde offenbar an Banksy und sein Team zurückgegeben. Link meldete der Polizei nach eigenen Angaben einen Diebstahl. 2014 erwarb der jetzige unbekannte Besitzer das Werk und wollte es nun beim Auktionshaus Sotheby's in London weiterverkaufen. 

Andy Link hatte vor der Auktion dem "Guardian" gesagt, dass Sotheby's ein "gestohlenes Werk" anbiete. Er habe das Werk im öffentlichen Raum gefunden und Banksy habe es nie zurückverlangt. Also seien die Eigentumsverhältnisse klar. Sotheby's hatte vor der Auktion kommentiert, dass sie überzeugt seien, dass der Verkäufer das Recht besitze, den "Drinker" zu verkaufen. Das Haus habe sowohl die Polizei als auch das "Art Loss Register" konsultiert. Der Einreicher des Werks hat sich bisher nicht zu dem Fall geäußert.