Ausstehende Entschädigung

Stiftung weist in Streit um Geige Kritik von Kommission zurück

 Die von G. Guarneri im Jahr 1706 gebaute Geige der Frank Hofmann und Sophie Hagemann Stiftung
Foto: Elke Richter/ dpa

Die von G. Guarneri im Jahr 1706 gebaute Geige der Frank Hofmann und Sophie Hagemann Stiftung

Im Streit um eine ehemals im Eigentum eines jüdischen Musikalienhändlers befindliche, hochwertige Violine hat die bayerische Franz Hofmann und Sophie Hagemann Stiftung die Kritik der Beratenden Kommission in Berlin zurückgewiesen

Es sei inzwischen nicht mehr wahrscheinlich, dass der Musikalienhändler Hildesheimer die im Jahr 1706 gebaute Guarneri-Geige auf eine Weise verloren habe, die für die Erben einen Anspruch auf Wiedergutmachung nach sich ziehe, teilte die Stiftung am Mittwoch in Nürnberg mit.

"Nach aktuellem Sachstand, über den die Beratende Kommission im vergangenen Jahr informiert wurde, ist es aus Sicht der Stiftung inzwischen wenig wahrscheinlich, dass Felix Hildesheimer die Geige auf eine Weise verloren hat, die eine Verpflichtung zur Restitution rechtfertigen würde", heißt es in der Mitteilung der Stiftung. Die 2010 gestorbene Stifterin Sophie Hagemann hatte die Geige 1974 im Handel erworben und selbst gespielt.

Die Beratende Kommission für die Rückgabe von NS-Raubgut hat die ausbleibende Entschädigungszahlung der Stiftung kritisiert. Die Empfehlung der Kommission von 2016 in der Auseinandersetzung zwischen den Erben und der Stiftung sei nicht umgesetzt worden. Die Kommission hatte eine Entschädigung in Höhe von 100 000 Euro empfohlen. Beide Seiten hätten dies als faire und gerechte Lösung akzeptiert.

Der Musikalienhändler Felix Hildesheimer hatte die wertvolle Guarneri-Geige 1938 in Speyer erworben. Als Jude musste er kurz darauf Wohnhaus und Musikalienhandlung verkaufen, 1939 tötete Hildesheimer sich selbst. Es sei "nicht ersichtlich, wie Felix Hildesheimer die Geige auf eine Weise verloren haben könnte, die heute nicht zur Restitution verpflichten würde", hieß es bei der Kommission. Für das Gremium von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden handelt es sich bei der Geige um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut.

Die Stiftung, die juristisch in Amberg sitzt, aber vor allem in Nürnberg bei der Förderung junger Geiger aktiv ist, ist anderer Ansicht. Es sei davon auszugehen, dass die Violine als Handelsware der Musikalienhandlung verkauft wurde, weil sie nicht in der Liste der zwangsenteigneten Gegenstände auftauche, die von der Familie nach dem Zweiten Weltkrieg erstellt worden sei.

Unabhängig davon habe die Stiftung über mehrere Jahre versucht, die Entschädigungssumme aufzubringen. "Dass diese Anstrengungen nicht erfolgreich waren, lag keineswegs im Unvermögen der Stiftung begründet, sondern an den bürokratischen Hürden, für die bis heute keine Lösungen gefunden wurden", hieß es.