Restitutionsstreit

US-Gericht sieht sich nicht für Streit um Welfenschatz zuständig

Im seit Jahren dauernden Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den wertvollen Welfenschatz hat die wichtigste deutsche Kulturinstitution vor einem US-Gericht einen entscheidenden Erfolg erzielen können

Der U.S. District Court für Columbia in Washington stellte fest, dass US-Gerichte nicht zuständig sind, wie Stiftung und Kläger übereinstimmend bestätigten. Von Seiten der Kläger hieß es auf Anfrage, eine mögliche Berufung gegen die am Donnerstag ergangene Entscheidung werde aktuell geprüft.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut.

Im Verfahren ging es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden.

Verfahren in Deutschland nicht möglich

Die Restitution wurde erstmals 2008 gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 davon überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt. Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich. Die Klage war im Februar 2015 in den USA eingereicht worden. Im gleichen Jahr hat das Land Berlin den Welfenschatz zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.

Vor der aktuellen Entscheidung hatte mit dem Supreme Court bereits das oberste US-Gericht keinen Nachweis der Erben gesehen, in dem Fall Ansprüche in den USA gegen Deutschland gelten machen zu können. Der Fall wurde an den District Court von Columbia zurückgegeben. Dort hatte die Stiftung zunächst vergeblich dagegen geklagt, dass der Fall in den USA behandelt wurde.

Stiftungspräsident Hermann Parzinger sieht die Klage auf Restitution auch in der Sache als unbegründet an. Die Stiftung erforsche seit Jahren die Provenienz ihrer Sammlungen. "Wir haben bereits mehrere hundert Kunstwerke und über 2000 Bücher restituiert", sagte Parzinger in einer Mitteilung. Die Stiftung werde sich auch bei allen künftigen NS-Restitutionsfällen um gerechte und faire Lösungen bemühen.