Gericht will Vergleich

Wappenstreit: Prinz verklagt Museumsshop

 Das Familienwappen der Wittelsbacher auf einem Poloshirt, das die Anwältinnen von Prinz Luitpold von Bayern mit in das Gericht gebracht haben
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Das Familienwappen der Wittelsbacher auf einem Poloshirt, das die Anwältinnen von Prinz Luitpold von Bayern mit in das Gericht gebracht haben

Prinz Luitpold von Bayern will das Familienwappen nicht auf Souvenirs in Museumsshops der Bayerischen Schlösser sehen - das Landgericht München I schlug nun am Dienstag einen Vergleich vor

In dem Streit geht es um drei Produkte, die ein dem Wappen der Wittelsbacher nachempfundenes Emblem zeigen. Beklagt wurde die Kulturgut AG, die seit rund 20 Jahren im Auftrag des Freistaats die Museumsshops der Bayerischen Schlösserverwaltung betreibt. 100 000 Euro Streitwert hatte das Gericht im Vorfeld angesetzt.

Am Ende steht nun wahrscheinlich ein Vergleich: Die Kulturgut AG wird wohl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wonach sie die ohnehin kaum noch vorrätigen Produkte endgültig aus dem Verkehr zieht und das umstrittene Wappen künftig nicht mehr verwendet. Außerdem muss sie Abmahngebühren in Höhe von 830 Euro sowie die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.

Die Kosten des Vergleichs tragen beide Parteien selbst. Drei Wochen haben sie nun Zeit, dem Vergleich zuzustimmen, sonst trifft das Gericht am 1. Oktober eine Entscheidung.

Die Anwältinnen des nicht anwesenden Prinzen haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Sie hatten argumentiert, dass das Emblem auf einem Polo-Shirt, einer Baseball-Kappe und einem Kissen wesentliche Bestandteile des königlichen Wappens aufgreife und deshalb das Namensrecht verletze.

Die Kulturgut AG hingegen beteuerte, eine Dekoration aus Schloss Linderhof aufgegriffen zu haben, die unter anderem auf dem Baldachin des königlichen Bettes von Ludwig II. zu sehen sei. Das Gericht machte jedoch deutlich, dieser Argumentation nicht folgen zu wollen.