Urheberschutz

Wikimedia will Streit um Gemälde-Fotos aus Museum vor den BGH bringen

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Blick auf eines der Museen der Reiss-Engelhorn-Museen in Mannheim. Der Streit um die Rechte an Fotos von Kunstwerken, die selbst keinen Urheberschutz mehr beanspruchen können, wird demnächst den Bundesgerichshof beschäftigen. In dem Fall geht es um Fotografien von Bildern in den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen, die ungefragt im Online-Lexikon Wikipedia veröffentlicht wurden.

Der Streit um die Rechte an Fotos von Kunstwerken, die selbst keinen Urheberschutz mehr beanspruchen können, wird den Bundesgerichshof beschäftigen

In dem Fall geht es um Fotografien von Bildern in den Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen, die ungefragt im Online-Lexikon Wikipedia veröffentlicht wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte in einer am Freitag bekanntgewordenen Entscheidung ein Urteil des Landgerichtes Stuttgart. Danach darf allein das Museum darüber entscheiden, wer Fotos von Ausstellungsgegenständen ins Netz stellen darf - sofern das Museum auch das Eigentumsrecht an den Gegenständen besitzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OLG ließ eine Revision zu.

Wikimedia kündigte an, den Fall vor den Bundesgerichtshof zu bringen. "Die Entscheidung wird grundlegende Auswirkungen auf den Umgang mit dem kulturellen Erbe haben, nicht nur für die Wikipedia-Community in Deutschland", erklärte Abraham Taherivand, Geschäftsführender Vorstand von Wikimedia Deutschland.

Ein Besucher hatte Gegenstände wie antike Vasen und Münzen abfotografiert und die Bilder auf die Mediendatenbank Wikimedia des Onlinelexikons Wikipedia hochgeladen. Zudem scannte er Fotografien von Kunstobjekten ein, die das Museum für eigene Publikationen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Veröffentlichung bei Wikipedia und der dort verwendeten Creative-Commons-Lizenz war auch eine unentgeltliche kommerzielle Nutzung möglich. Hiergegen ging das Museum vor.

Alfried Wieczorek, Generaldirektor der Museen, hatte im vergangenen Jahr erklärt, man habe nichts gegen Wikipedia. "Aber wir entscheiden, für welche Fälle die Freigabe erteilt wird, und wann das als Motiv für Merchandise verwendet werden darf und wann nicht."

Das OLG wertete in seiner aktuellen Entscheidung, dass es sich bei den Bildern des Museumsfotografen um Lichtbilder handele, die nach dem deutschen Urhebergesetz geschützt seien. Bei den Fotos des Besuchers konstatierte das Gericht eine "Eigentumsbeeinträchtigung" durch die Fotografie. Das Landgericht Berlin hatte im Sommer 2016 bereits in einem ähnlichem Prozess zugunsten des Mannheimer Museums entschieden.