Dresden

Angeklagter im Grüne Gewölbe-Prozess: "Kein Auftraggeber"

Im Januar haben einige im Dresdner Juwelendiebstahl-Prozess Angeklagte eine Beteiligung an dem Einbruch ins Grüne Gewölbe gestanden. Für in Aussicht stehende mildere Strafrahmen müssen sie auch Fragen beantworten - das verzögert nun das Verfahren

Die historischen Juwelen aus Diamanten und Brillanten sind nach Angaben eines Angeklagten nicht auf Anweisung aus dem Dresdner Grünen Gewölbe gestohlen worden. "Es gab keinen Auftraggeber", gab der älteste Angeklagte am Freitag im Prozess wegen des Einbruchs am Landgericht auf die entsprechende Frage der Staatsanwaltschaft an. Grundsätzlich sei die Verkäuflichkeit des Schmucks als gut eingeschätzt worden, es habe Personen im Hintergrund gegeben, die angeboten hätten, sich um dessen Verwertung zu kümmern. 

Die Befragung ist Teil der zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft geschlossenen Verständigung. Das Prozedere verzögert jedoch das Verfahren. Die Strafkammer bestimmte daher noch vier Verhandlungstermine im März - und appellierte an die Verteidigung, diese möglich zu machen.

Der Tatplan habe bereits gestanden, als er von einem ebenfalls angeklagten 26-Jährigen angesprochen und gefragt wurde, ob er mitmachen wolle, erklärte der 29-Jährige über seine beiden Verteidiger. Er sei von diesem und zwei nicht angeklagten Mittätern eingeweiht worden. "Es ging schon konkret um die Sachen, die dann gestohlen wurden." Die Frage, ob der Plan Schuss- oder andere Waffen vorsah, verneinte er. Um das Risiko habe man sich keine weiteren Gedanken gemacht. "Es sollte ein Blitzeinbruch sein. Rein-Raus."

Streit um Schadenersatz

Zum Auftakt des Verhandlungstages beantragte die Verteidigung, dass in dem Prozess nicht über den Schadenersatz entschieden wird. Einer der Anwälte kritisierte die im entsprechenden Adhäsionsantrag des Freistaates genannten Anspruchssummen. Er argumentierte, der Diebstahl sei durch die für Gegenstände von erheblichen Wert nicht ausreichend gesicherten Ausstellungsvitrinen begünstigt worden. Diese seien auch nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt, sondern komplett erneuert und ertüchtigt worden. Beansprucht werden dürften aber nur Reparaturkosten, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Zudem wird die aufgerufene Summe für Beschädigungen am Museum von knapp 316 000 Euro ebenso bestritten wie der Schaden bezüglich der gestohlenen Schmuckstücke. Auch der angegebene Wert der zurückgegebenen Objekte mit nur knapp 43 Millionen Euro, der Beschädigungen in Höhe von fast 25,6 Millionen Euro und des noch fehlenden Schmucks von über 51,3 Millionen Euro seien nicht nachweisbar belegt, sagte der Verteidiger. Da auch Versicherungswerte nicht objektiv seien, könne das Gericht sich im Rahmen einer Schätzung nur auf Spekulation stützen.

Der Kunstdiebstahl aus dem sächsischen Schatzkammermuseum am 25. November 2019 gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Laut Anklage erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke im Gesamtwert von über 113 Millionen Euro und hinterließen mehr als eine Million Euro Schaden - sie zündeten einen Stromverteiler in der Altstadt an und eines ihrer Fluchtautos in der Tiefgarage eines Dresdner Wohnhauses. Seit über einem Jahr müssen sich sechs junge Männer zwischen 23 und 29 Jahren verantworten. Die Deutschen sind Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie.

Fortsetzung am 10. Februar

Fünf von ihnen hatten im Januar zugegeben, an dem Coup oder der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein. Der 29-Jährige hat nach eigenen Angaben mit einer nichtangeklagten Person den Schmuck aus dem Museum geholt und dann zusammen mit einem Mitangeklagten das Fluchtauto in Brand gesetzt. Ein weiterer Beschuldigter streitet eine Täterschaft unter Verweis auf ein Alibi ab. Nach Vorgesprächen zum "Deal" war im Dezember 2022 ein Großteil der Beute teils beschädigt an die Staatlichen Kunstsammlungen zurückgegeben worden.

Der Prozess wird am 10. Februar mit Befragung des 29-Jährigen fortgesetzt. Dabei werden jeweils mehrere Fragen gestellt, die die Anwälte außerhalb des Gerichtsaals mit ihm besprechen. Er ist der erste der vier Geständigen, die dem "Deal" zugestimmt hatten. Ein weiterer Angeklagter hatte sich nach ihnen auch überraschend erklärt.