Nach Einbruch ins Grüne Gewölbe

Beklagte Sicherheitsfirma weiter für Sachsens Museen tätig

Grünes Gewölbe in Dresden
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Grünes Gewölbe in Dresden

Der Freistaat fordert wegen des Einbruchs ins Grüne Gewölbe Millionen an Schadenersatz vom privaten Sicherheitsdienst in seinen Dresdner Museen. Der ist weiter präsent - trotz Vorwürfen gegen einige seiner Beschäftigten

Trotz der Schadensersatzklage des Freistaates gegen das Unternehmen wegen Fehlverhaltens von vier Wachleuten bei dem Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe behalten die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) ihre langjährige Sicherheitsfirma. Die Dresdner Wach- und Sicherheitsinstitut GmbH (DWSI) hat das Bieterverfahren einer europaweiten, extern durchgeführten Neuausschreibung der Aufsichts- und Bewachungsleistung laut Mitteilung der SKD vom Montag "mit deutlichem Abstand für sich entschieden".

Der Vertrag umfasst rund 400 000 Stunden jährlich, hat ein Volumen von etwa 10 Millionen Euro und eine Laufzeit von drei Jahren, mit Verlängerungsoption. Der Dienstleister werde dabei "zu wesentlich mehr Qualität" verpflichtet und von der neuen SKD-Sicherheitsabteilung gesteuert und kontrolliert.

"Die DWSI konnte aus juristischen Gründen nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, das ist intensiv geprüft worden", sagte SKD-Verwaltungschef Dirk Burghardt. Die Firma sei in dem von einem Fachanwalt begleiteten Prozess "mit Abstand" auf Platz 1 gelandet. "Sie bot nicht nur den besten Preis, sondern lag auch bei den anderen Wertungskriterien vorn." Sie biete Flexibilität, die Zahl von 400 Mitarbeitern und habe zudem langjährige Erfahrung mit den Gegebenheiten bei den SKD.

"Nicht der Dienstleister hat versagt, sondern vier Mitarbeiter"

Da dem Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten im Zuge der Ermittlungen zu dem Juwelendiebstahl keine Pflichtverletzungen nachgewiesen wurden, konnte das Vertragsverhältnis mit DWSI laut SKD auch nicht vorzeitig beendet werden. Die Wachleute, die zur Tatzeit Dienst in der Leitzentrale hatten, arbeiteten seitdem bereits nicht mehr für den Museumsverbund. Die SKD ist nach eigenen Angaben "haushaltsrechtlich gezwungen" zur zivilrechtlichen Klage auf Schadenersatz. Dazu habe am Ende "individuelles Fehlverhalten" geführt, sagte Burghardt. "Da steht Aussage gegen Aussage." Eine außergerichtliche Einigung habe die Versicherung der DWSI nicht gewollt.

Der Freistaat gehe "von einem schuldhaften Fehlverhalten und somit von einer Verletzung von Vertragspflichten Einzelner" aus. "Nicht der Dienstleister hat versagt, sondern vier Mitarbeiter", sagte Burghardt. "Sie haben sich nicht so verhalten, wie es nach dem Vertrag und der Dienstanweisung vorgeschrieben war." Die Wachleute, "gegen die im Zusammenhang mit dem Ereignis von 2019 auch ermittelt wurde, arbeiten nicht mehr bei uns", versicherte er.

Einen Generalverdacht gegenüber den DWSI-Beschäftigten in ihren Museen lehnen die SKD ab. Bis auf "nur eine sehr kleine Anzahl" hätten diese "stets korrekt, verantwortungsvoll und überdurchschnittlich engagiert" ihre Aufgaben erfüllt, hieß es in der Mitteilung. Man sei daher "zuversichtlich" für die weitere Zusammenarbeit.

Kritik am Zuschlag kam aus dem Landtag

Der Kunstdiebstahl aus dem Museum im Residenzschloss am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten in Deutschland, bei dem die Täter 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten im Wert von 116,8 Millionen Euro erbeuteten. Mitte Mai waren fünf junge Männer aus dem bekannten Berliner Remmo-Clan als Täter verurteilt worden, allerdings laufen Revisionen. In ihrem Prozess am Landgericht war im Zuge eines Deals Ende 2022 ein Großteil der Beute zurückgegeben worden. So lange ist auch die Schadensersatzklage gegen DWSI anhängig - damit verlangt der Freistaat gut 15 Millionen Euro.

Kritik am Zuschlag für DWSI kam aus dem Landtag. "Diese Entscheidung ist verstörend", sagte Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt, der seit Jahren Auskunft zu dem Kunstdiebstahl, dessen Aufarbeitung und Konsequenzen begehrt. Er bezweifelt, dass das Thema Sicherheit bei ihr und den SKD "inzwischen den erforderlichen Stellenwert hat".