Dresden

SKD-Chefin verteidigt Rückkaufversuch gestohlener Juwelen

Die Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD), Marion Ackermann, hat das Vorgehen zur Wiedergewinnung eines prominenten Beutestücke des Juwelendiebstahls aus dem Grünen Gewölbe verteidigt

In einem Interview mit der "Sächsischen Zeitung" (Donnerstag) wehrte sie sich gegen die Vorwürfe des Sächsischen Rechnungshofs, kriminelle Strukturen finanziert und damit ihre Kompetenzen überschritten zu haben. "Ich bin mir meiner selbst sehr sicher", sagte sie und auf die Frage, ob sie zurücktreten wird: "Nein, natürlich nicht!"

Der Rechnungshof hatte die SKD in seinem Jahresbericht für den Versuch gerügt, das Schmuckstück Ende 2021 zurückzukaufen. Die Offerte erwies sich als gezielte Täuschung eines holländischen Schaustellers. Der hatte sich als belgischer Diamanthändler ausgegeben und behauptet, den Bruststern eines Ordens für 40 000 Euro von zwei Tschetschenen bekommen zu können und dessen Echtheit überprüft zu haben. Allerdings verschwand er nach einem Treffen mit Ackermann, dem SKD-Verwaltungschef und einem holländischen Kunstdetektiv in Antwerpen mit dem Geld. Der Betrüger wurde inzwischen zu einer Haftstrafe verurteilt.

"Transaktionen im kriminellen Milieu" überschritten klar die Handlungskompetenz der SKD, befand der Rechnungshof. Den Sammlungen fehle offenkundig das Verständnis, Teil der Staatsverwaltung zu sein. Die Entscheidung, Diebesgut zurückkaufen zu wollen, sei nur von Eigeninteressen der SKD geprägt gewesen, Risiken und Folgewirkungen derartiger Geschäfte für den Freistaat unbeachtet geblieben. Die festgestellten Verstöße ließen nicht auf eine "geordnete Geschäftsführung" schließen.

Ackermann betonte, dass die SKD um Hilfe gebeten wurde, weil die Polizei die Echtheit von Kunstwerken nicht einschätzen könne. "Und die Initiative ging nicht von uns aus, sondern von privaten Spendern." Die 40 000 Euro seien somit kein staatliches, sondern privates Geld. "Das ist der entscheidende Unterschied. Für private Gelder ist der Rechnungshof nicht zuständig."