Prozess in Dresden

Täuschung mit Beutestück aus Grünem Gewölbe - Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Niederländer, der am Juwelendiebstahl aus dem Historischen Grünen Gewölbe Dresden verdienen wollte, ist rechtskräftig

Während der 54-Jährige sein Urteil sofort akzeptierte, ließ sich die Staatsanwaltschaft eine Woche Zeit für die Entscheidung. Die Frist war in der Nacht zum Samstag verstrichen. Eingaben gab es keine, bestätigte das Landgericht am Montag auf Nachfrage.

Das Landgericht Dresden hatte den Angeklagten aus Eindhoven nach einem viertägigen Prozess am 16. Juni wegen gewerbsmäßigen Betruges zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert.

Die Strafkammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) Ende 2021 gezielt mit dem Versprechen getäuscht hatte, ein prominentes Beutestücke aus dem Einbruch in das Grüne Gewölbe wiederbeschaffen zu können. Der Schausteller, der nach eigenen Angaben unter anderem von Flohmarktgeschäften lebte, gab sich dazu als belgischer Diamantenhändler aus.

Über einen bekannten niederländischen Kunstdetektiv habe er angeboten, von zwei Tschetschenen den Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens für die SKD zurückzukaufen. Der Niederländer hatte während des Prozesses gestanden, dafür 40 000 Euro kassiert zu haben. Was der Täter mit dem Geld gemacht hat, blieb unbekannt.

Der Kunstdiebstahl aus Sachsens Schatzkammermuseum am 25. November 2019 war einer der spektakulärsten in Deutschland.