Inhaftierter Kunstberater

Beschwerde gegen vorzeitige Achenbach-Freilassung

Die Staatsanwaltschaft Essen hat Beschwerde gegen eine vorzeitige Haftentlassung des einstigen Kunstberaters Helge Achenbach eingelegt

Das Landgericht Kleve hatte vergangene Woche den Beschluss gefasst, den 65-Jährigen Anfang Dezember auf Bewährung freizulassen. Der Beschluss war aber nicht rechtskräftig. "Wir haben erst einmal Beschwerde eingelegt, um die Frist zu wahren", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Anette Milk, am Montag. Die Behörde hatte dazu eine Woche Zeit. Die inhaltliche Begründung soll nachgeliefert werden. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Achenbach hatte einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zum 8. Dezember gestellt. Er war im März 2015 vom Landgericht Essen wegen Millionenbetrugs an reichen Kunden zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.