Aufgeflogene Fälschung beim Deutschen Museum

Das Kulturgutschutzgesetz ist doch zu etwas gut

Franz von Stuck "Es war einmal", 1891
Foto: gemeinfrei, via Wikimedia Commons

Franz von Stuck "Es war einmal", 1891

Ein Mitarbeiter hat ein Bild aus der Sammlung des Deutschen Museums durch eine Fälschung ersetzt und das Original versteigern lassen. Ein Lehrstück in vielerlei Hinsicht

Der Dieb des Gemäldes "Es war einmal (Der Froschkönig)" von Franz von Stuck aus dem Depot eines Münchener Museums wurde laut Pressemitteilung des Amtsgerichts München zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Allerdings nicht wegen Diebstahls oder Unterschlagung, sondern "wegen drei vollendeten und einem versuchten Fall des illegalen Inverkehrbringens von Kulturgut".

Der zeitweilig als technischer Mitarbeiter im Depot des Museums angestellte Täter hatte das Bild gegen eine Fälschung ausgetauscht und das Original vom Auktionshaus Ketterer in München versteigern lassen. Nach Abzug der Kosten brachte ihm das knapp 50.000 Euro ein. Käufer war eine Galerie in der Schweiz. Diese muss das Gemälde nicht zurückerstatten, obwohl ein gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Gegenständen grundsätzlich nicht möglich ist. Einzige Ausnahme ist in Deutschland der Erwerb auf einer Auktion, die von einem öffentlich bestellten Auktionator durchgeführt wurde. Das war hier der Fall.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie das Auktionshaus überhaupt auf die Idee kommen konnte, ein Kunstwerk aus Museumsbesitz für die Versteigerung zu akzeptieren. Zumal als Provenienz im Katalog angegeben ist: "Sammlung Arthur von Franquet (1854-1931), Braunschweig (verso mit dem Brandstempel). Nach dessen Tod Übergang des Nachlasses an seinen Neffen Herbert von Franquet. Privatsammlung Süddeutschland."

Die ehemalige Sammlung Franquet ist überaus prominent, und die Herkunft des Bildes sogar durch einen Stempel auf der Rückseite belegt. Der Braunschweiger Unternehmer Carl Friedrich von Franquet hatte bis zu seinem Tod 1931 eine bedeutende Sammlung zusammengetragen, die sein Neffe und Erbe Herbert von Franquet zum größten Teil verkaufte. Das berühmteste Stück aus der Sammlung ist eine Version des "Schrei" von Edvard Munch, die 2012 bei Sotheby's in New York für über 125 Millionen US-Dollar verkauft wurde.

Wenigstens zahlt nicht der Steuerzahler die Zeche

Der "Froschkönig" ist also irgendwann völlig legal in den Handel geraten und von dort ins Museum. Tatsächlich könnte man hier, wenn überhaupt, dem Museum – oder den deutschen Museen an sich – einen Vorwurf machen. Denn wären alle Bestände, auch die im Depot, digitalisiert und öffentlich zugänglich, ließen sich solche Fälle vermeiden. Doch bei den Institutionen und Behörden ist es in Deutschland wohl überall gleich – Faxgeräte eignen sich nun einmal nicht zur Dokumentation von Archiven. 

Wenigstens könnte hier ausnahmsweise nicht der Steuerzahler die Zeche zahlen müssen. Denn dass der Täter, der das ergaunerte Geld durchgebracht hat, "um Schulden zu tilgen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren" in absehbarer Zeit zumindest den finanziellen Schaden ersetzen könnte, darf kaum als sicher gelten. In der Regel greift in solchen Fällen in Deutschland die sogenannte Staatshaftung, das heißt, der Bund oder das jeweilige Land müsste zunächst für den Schaden gerade stehen. Dieses Konstrukt ist allerdings sehr zwiespältig, siehe Grünes Gewölbe in Dresden. Lediglich Bayern lehnt die Staatshaftung ab und verlässt sich auf Kunstversicherer. Die wiederum treten in der Regel in Vorleistung und halten sich anschließend am Verursacher schadlos. 

Was zunächst wie ein Fall für die Boulevardpresse scheint, kann also durchaus als Lehrstück in vielerlei Hinsicht dienen.