Düsseldorfer Landgericht weist Klage zurück

Künstlerin verliert Streit um Immendorff-Druckgrafiken

In der jahrelangen Prozessserie um den Nachlass des 2007 gestorbenen Künstlers Jörg Immendorff hat nun eine Künstlerin eine Niederlage einstecken müssen

Die Frau verlor am Dienstag am Düsseldorfer Landgericht den Streit um die Herausgabe von 400 Druckgrafiken Immendorffs. Das Gericht wies ihre Klage gegen einen Galeristen als unbegründet ab (Az: 7 O 13/14).

Die 39-Jährige hatte behauptet, sie habe die Werke vor Jahren ihrem Mann abgekauft, der damals Mitinhaber der Düsseldorfer Galerie war. Aus Sicht der Richterin konnte die Frau den Kauf nicht nachweisen. Die Sammlung hat einen Schätzwert von rund 300 000 Euro. Die Werke bleiben weiter in der Galerie, wo sie seit Jahren aufbewahrt werden.

Die Künstlerin hatte die Herausgabe der Grafiken gefordert, nachdem sich die zwei Galeristen überworfen hatten. Ihr Mann will die Grafiken von Immendorff gekauft und geschenkt bekommen haben. Der verklagte Galerist hatte dagegen erklärt, Immendorff habe die Sammlung damals nicht verkauft, sondern nur in der Galerie gelagert.

In einem anderen Prozess um Immendorffs Millionen-Erbe ist auch nach Jahren keine Einigung in Sicht. Dabei geht es um den gesetzlichen Pflichtteil am Erbe, den ein unehelicher Sohn Immendorffs eingeklagt hat. Der Sohn und Immendorffs Witwe Oda Jaune konnten sich nach Angaben einer Gerichtssprecherin nicht auf einen vom Landgericht angeregten Vergleich einigen. Zwei Auktionshäuser hatten den Wert der mehr als 6500 Immendorff-Werke auf rund 58 Millionen Euro geschätzt.